2. Oktober 2025
Sitzung vom 23. September 2025

Aus dem Stadtrat

Budget 2026

Erfolgsrechnung

   
Gesamtaufwand CHF 148'550'040.00
Ertrag ohne ordentliche Steuern Rechnungsjahr CHF 71'540'942.00
Zu deckender Aufwandüberschuss CHF -77'009'098.00

Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen

   
Ausgaben Verwaltungsvermögen CHF 15'997'387.00
Einnahmen Verwaltungsvermögen CHF 1'578'726.00
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen CHF -14'418'661.00

Investitionsrechnung Finanzvermögen

   
Ausgaben Finanzvermögen CHF 3'550'000.00
Einnahmen Finanzvermögen CHF 0.00
Nettoinvestitionen Finanzvermögen CHF -3'550'000.00
Einfacher Gemeindesteuerfuss (100 %) CHF 84'626'647.00
Steuerfuss   93 %
Erfolgsrechnung    
Zu deckender Aufwandüberschuss CHF -77'009'098.00
     
Steuerertrag bei 93 % CHF 78'702’782.00
Ertragsüberschuss CHF 1'693'684.00

Das Budget 2026 Erfolgsrechnung weist einen Ertragsüberschuss von CHF 1'693'684.00 aus. Stadtrat und Stadtverwaltung haben grosse Anstrengungen unternommen, um die Kosten niedrig zu halten. Der Stadtrat rechnet im Budget 2026 mit steigenden Kosten in den Bereichen Personalaufwand (Teuerungsausgleich/Beförderungen/Sozialleistungen AG-Beiträge), Pflegefinanzierung und im Ressort Bildung (steigende Kosten bei Sonderschule, familienergänzende Tagesstrukturen, Schulraumbedarf). In den kommenden Jahren wird es für den Stadtrat eine Herausforderung sein, u.a. die Kosten in diesen Bereichen frühzeitig abschätzen zu können und entsprechende Massnahmen zu treffen, damit die künftigen Budgets und Jahresrechnungen möglichst ausgeglichen gestaltet werden können.

Im Investitionsbudget 2026 und -programm 2026 2034 sind hohe Investitionsvolumen geplant. Die geplanten Investitionen können in Zukunft nicht mehr mit eigenen Mitteln finanziert werden. Es müssen voraussichtlich Darlehen aufgenommen werden. Auch wenn im Moment auf dem Kapitalmarkt Darlehen zu relativ guten Konditionen aufgenommen werden können, führt das Aufnehmen von Darlehen zu höheren Zinsaufwendungen in den künftigen Budgets und Jahresrechnungen. Zusätzlich sorgen die hohen geplanten Investitionen zu höheren Abschreibungen in den Folgejahren, die die Erfolgsrechnung der Budgets und Jahresrechnungen ebenfalls weiter belasten werden.

Basierend auf dem einfachen Gemeindesteuerertrag 100 % von CHF 84'626'647.00 im Budget 2026 beträgt ein Steuerprozent CHF 846'266.00. Die Steuerfussreduktion von 2 % im Budget 2025 von 95 % auf 93 % führt im Budget 2026 dazu, dass die Steuererträge ordentliche Steuern Rechnungsjahr um CHF 1.692 Mio. tiefer ausfallen. Die Reduktion des Steuerfusses führt nicht zu einer Reduktion des Finanzausgleichsbeitrages, da die Steuerkraft anhand der Steuererträge auf 100 % hochgerechnet wird. Eine Steuerfussreduktion führt lediglich zu tieferen Steuererträgen und damit verbunden zu einem tieferen betrieblichen Ergebnis und zu weniger Liquiditätszufluss.

Der Stadtrat wird in den kommenden Jahren grosse Anstrengungen unternehmen müssen, um ausgeglichene Budgets vorlegen zu können. Viel wird von der Höhe der Steuererträge ordentliche Steuern Rechnungsjahr und frühere Jahre sowie den Erträgen aus den Grundstückgewinnsteuern abhängen. Zudem ist die Stadt von der Höhe der kantonalen Steuerkraft abhängig. Je höher diese Steuerkraft ausfallen wird, umso tiefer wird der Finanzausgleichsbeitrag sein. Auf der Aufwandseite ist mit steigenden Kosten in Bereichen wie Bildung und Pflegefinanzierung zu rechnen, die grösstenteils nicht direkt beeinflusst werden können.

Wahlanordnung für die Erneuerungswahlen der Stadtbehörden

Die Stimmberechtigten wählen im kommenden Jahr die kommunalen Behörden (Stadtrat, Schulpflege, Sozialbehörde, Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission) für die Amtsdauer 2026 – 2030. Der Stadtrat ordnet den ersten Wahlgang für diese Erneuerungswahlen am 8. März 2026, an, einen allfälligen zweiten Wahlgang am 10. Mai 2026. Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt. Wahlvorschläge müssen bis spätestens Dienstag, 11. November 2025, 16.30 Uhr beim Stadtrat eingereicht werden. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtratskanzlei oder auf der Internetseite der Stadt heruntergeladen werden.

Wahlanordnung für die Erneuerungswahlen der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege

Die evangelisch-reformierten Stimmberechtigten wählen im kommenden Jahr die Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026 – 2030. Der Stadtrat ordnet als wahlleitende Behörde den ersten Wahlgang für diese Erneuerungswahlen am 8. März 2026, an, einen allfälligen zweiten Wahlgang am 10. Mai 2026. Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt. Wahlvorschläge müssen bis spätestens Dienstag, 11. November 2025, 16.30 Uhr beim Stadtrat eingereicht werden. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtratskanzlei oder auf der Internetseite der Stadt heruntergeladen werden.

Eignerstrategie für das Pflegezentrum Rotacher

Der interkommunalen Anstalt Pflegezentrum Rotacher (PZR) sind Aufgaben der stationären und ambulanten Pflege und des betreuten Wohnens übertragen. Trägergemeinden der Anstalt sind die Gemeinden Dietlikon, Wangen-Brüttisellen und die Stadt Wallisellen. Die Eignerstrategie der Trägergemeinden legt die Ziele und Schwerpunkte des Pflegezentrums Rotacher fest. Weiter gibt sie Richtlinien und strategische Vorgaben zur Festlegung der Unternehmensstrategie des Verwaltungsrats des Pflegezentrum Rotacher vor. Damit stellt sie sicher, dass Strategie und Tätigkeit des Pflegezentrum Rotacher den Interessen der Trägergemeinden als Eigentümerin entsprechen. Innerhalb des Rahmens der Eignerstrategie ist der Verwaltungsrat des Pflegezentrum Rotacher in der Planung und Umsetzung der Unternehmensstrategie unabhängig. Der Stadtrat stimmt der Eignerstrategie für die interkommunale Anstalt Pflegezentrum Rotacher zu, die per 1. Oktober 2025 in Kraft gesetzt wird.

Delegationsreglement für die Kommission für Planung und Baubewilligungen

Der Stadtrat genehmigt ein Delegationsreglement für die Kommission für Planung und Baubewilligungen. In diesem Reglement sind die Befugnisse definiert, welche die Kommission an die Bereichsleiterin oder den Bereichsleiter Baubewilligungen delegiert, ebenfalls das Vieraugenprinzip zur Qualitätssicherung.

Gesamtabrechnung Wertstoffsammelstelle Zwicky

Die Unterflursammelstelle im Zwicky-Areal wurde durch die Städte Wallisellen und Dübendorf als Gemeinschaftswerk auf der Gemeindegrenze erstellt und wird betrieblich durch die Stadt Dübendorf betreut. Für die Erstellung wurde ein Kostenteiler von je 50 Prozent zwischen den beiden Städten vereinbart. Die Bauabrechnung mit Realisierungskosten für die Stadt Wallisellen in der Höhe von CHF 187'012.30 bei einem Gesamtkredit von CHF 156'500.00 liegt vor. Die Mehrkosten entstanden, da die Grundwasserverhältnisse schwieriger als angenommen waren, weshalb mehr Erde ausgehoben werden musste als ursprünglich bei der Planung des Bauprojekts vorgesehen. Zudem mussten wegen dem hohen Grundwasserspiegel die Unterflurcontainer mittels Auftriebsschultern aus Ortbeton gesichert werden. Um die Sicherheit vor Ort zu gewährleisten, musste zwei Kandelaber zusätzlich gestellt werden. Die Markierungsarbeiten wurden aufwändiger, da der Deckbelag verzögert eingebaut werden musste.

Die Überprüfung und Überwachung des Bauprojekts führten ebenso zu Mehraufwendungen. Es brauchte für eine Bewilligung seitens Kanton Zürich eine hydrogeologische Beurteilung durch einen Spezialisten und aufgrund des Grundwassers einen statischen Nachweis gegen Auftrieb, was im Honorar nicht miteinberechnet war.

Aus der Schulpflege

Kostengutsprachen für Berufswahlschule

Auf das Schuljahr 2025/26 sind fünfzehn ehemalige Schülerinnen und Schüler der Schule Wallisellen, welche zum Zeitpunkt des obligatorischen Schulabschlusses im Sommer 2025 noch über keine andere Anschlusslösung verfügten, ins Berufsvorbereitungsjahr gestartet. Dieses Angebot wird je hälftig durch den Kanton und die Gemeinden finanziert. Die Schulpflege hat an ihrer Sitzung vom 23. September 2025 die entsprechenden Kostengutsprachen für diese Brückenangebote im Umfang von CHF 234'900.00 genehmigt.

Kreditabrechnung Heizungsleitung Schulhaus Alpen A

Im Schulhaus Alpen A mussten mehrere altersbedingte Korrosionsschäden und Leckagen an den Heizungsleitungen behoben werden. Die Schulpflege bewilligte dazu einen Kredit von CHF 36'091.70. Der effektive Arbeitsaufwand erwies sich bei der Ausführung als geringer als angenommen, so dass eine Kreditunterschreitung von CHF 11'778.90 resultierte. Die Schulpflege hat die Kreditabrechnung mit einem Schlussbetrag von CHF 24'312.80 genehmigt.

Zugehörige Objekte

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20250923_SRB 2025-302_Pflegezentrum Rotacher (PDF, 288.01 kB) Download 0 20250923_SRB 2025-302_Pflegezentrum Rotacher
20250923_SRB 2025-304_Kommission für Planung und Baubewilligungen (PDF, 206.57 kB) Download 1 20250923_SRB 2025-304_Kommission für Planung und Baubewilligungen
20250923_SRB 2025-306_Wertstoffsammelstelle Zwicky_Genehmigung Kreditabrechnung (PDF, 240.63 kB) Download 2 20250923_SRB 2025-306_Wertstoffsammelstelle Zwicky_Genehmigung Kreditabrechnung
20250923_SRB 2025-295_Budget_Antrag und Weisung (PDF, 346.23 kB) Download 3 20250923_SRB 2025-295_Budget_Antrag und Weisung
20250923_SRB 2025-299_Erneuerungswahlen der Evang-ref Kirchenpflege (PDF, 239.65 kB) Download 4 20250923_SRB 2025-299_Erneuerungswahlen der Evang-ref Kirchenpflege
20250923_SRB 2025-300_Erneuerungswahlen der Stadtbehörden (PDF, 240.29 kB) Download 5 20250923_SRB 2025-300_Erneuerungswahlen der Stadtbehörden
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