Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern sowie die Grundsteuern.

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns.

Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand.

Hinweis: Bei Anfragen bezüglich Landpreise/Quadratmeterpreise kann die Gemeinde Wallisellen aus Datenschutzgründen keine Stellungnahme abgeben.

Kontakt

Steuern
Zentralstrasse 9
8304 Wallisellen
Tel. 044 832 61 30
steuern@wallisellen.ch

Veranstaltungen

Datum Name Lokalität

Hundewesen

Meldepflicht Ersthundehalter/-innen müssen sich vorgängig bei den Bevölkerungsdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank AMICUS. Er…

Meldepflicht

Ersthundehalter/-innen müssen sich vorgängig bei den Bevölkerungsdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank AMICUS. Erst danach kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind neben der Meldung an AMICUS verpflichtet, ihre Hunde, welche älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei den Bevölkerungsdiensten Wallisellen anzumelden.

Innert derselben Frist sind den Bevölkerungsdiensten und AMICUS (www.amicus.ch, info@amicus.ch oder Tel. 0848 777 100) folgende Mutationen zu melden:

• Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
• Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
• Ausfuhr und Tod des Hundes

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Bevölkerungsdiensten bekanntgegeben werden.

Zur Anmeldung benötigen wir:
- Impfbüchlein / Hundepass oder PetCard
- Haftpflichtversicherung


Hundeabgabe
Die Höhe der jährlichen Abgabe beträgt pro Hund und Jahr Fr. 180.00. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Abgabe Gemeinde Fr. 150.00 + Abgabe Kanton Fr. 30.00
Eine Reduktion auf die Hälfte der Kantons- und Gemeindeabgabe wird gewährt, wenn die Hundehaltung erst nach dem 30. Juni angetreten wird oder der Hund erst dann das Alter von drei Monaten erreicht.

Hundeausbildung
Hundehalterinnen und Hundehalter, welche einen Hund erwerben, der zur Rassetypenliste I zählt und nach dem 31. Dezember 2010 geboren wurde, müssen eine praktische Hundeausbildung absolvieren.
Die Ausbildung besteht aus der Welpenförderung, dem Junghundekurs und unter bestimmten Voraussetzungen dem Erziehungskurs. Die Ausbildungsbestätigungen sind innert eines Monats der Einwohnerkontrolle einzureichen. Details zur Ausbildung von Hunden der Rassetypenliste I sind in der Broschüre über die praktische Hundeausbildung für grosse oder massige Hunde dargelegt.

Mit dem Kurs-Guide des Veterinäramtes können Sie zudem einfach herausfinden, welche praktischen Ausbildungskurse Sie mit Ihrem Hund absolvieren müssen.

Haftpflichtversicherung
Halterinnen und Halter müssen für Hunde jeglicher Grösse und Rasse eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Fr. 1 Mio. abschliessen, welche auch die Hundehaltung einschliesst. Ein Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung muss vorgewiesen werden können, sofern er verlangt wird.

Weitere Informationen zur Hundehaltung im Kanton Zürich finden Sie unter www.codex-hund.ch und www.veta.zh.ch.

Steuerauskünfte

Wir geben nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen, wenn ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel wirtschaftliche Verknüpfung) nach…
Wir geben nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen, wenn ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel wirtschaftliche Verknüpfung) nachgewiesen wird. Auf dem von uns ausgestellten Steuerausweis sind Einkommen und Vermögen eines Jahres aufgeführt. Die Steuerausweise sind kostenpflichtig und können schriftlich oder persönlich an unserem Schalter bezogen werden. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.

Steuerrechtliche Auskünfte

Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern sowie die Grundsteuern. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jew…
Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern sowie die Grundsteuern.

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns.

Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand.

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