Alle brennbaren Materialien (nicht brennbare Teile wie Metall, Kunststoff usw. müssen entfernt werden) können mit dem normalen Haushaltskehricht entsorgt werden. Grosse Gegenstände, welche nicht in die gebührenpflichtigen Säcke passen, müssen mit der entsprechenden Anzahl Sperrgutmarken bestückt werden. Sperrgutmarken können am Empfang des Stadthauses oder bei einigen Lebensmittelgeschäften in Wallisellen bezogen werden.

Informationen

Datum
1. Januar 2023

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Name
Merkblatt Sperrgutmarken (PDF, 352.73 kB) Download 0 Merkblatt Sperrgutmarken

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