Offenlegung und Revitalisierung Furtbach, öffentliches Gewässer Nr. 5 / Öffentliche Planauflage gemäss § 18a WWG, Gewässerraumfestlegung gemäss § 36a GSchG

28. Mai 2020

Die Gemeinde Wallisellen beabsichtigt den Furtbach, öffentliches Gewässer Nr. 5, im Hörnligraben auf einer Teilstrecke auszudolen und zu revitalisieren. Die entsprechende Bachstrecke befindet sich zwischen der Einmündung des Rietwiesenwegs in den Hörnligrabenweg und dem 2018 bereits ausgedolten Abschnitt des Furtbachs. Zusätzlich zur Offenlegung soll die Bachstrecke ökologisch aufgewertet und für Erholungssuchende attraktiver gestaltet werden.
Gleichzeitig mit den Akten und Plänen des Wasserbauprojektes liegt auch der Plan des Gewässerraums für den Furtbach, öffentliches Gewässer Nr. 5, gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) auf.
Die Projektunterlagen liegen vom 2. Juni 2020 bis zum 1. Juli 2020 bei der Gemeindeverwaltung Wallisellen, Abteilung Tiefbau und Landschaft, Herzogenmühle 18, 8304 Wallisellen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Aufgrund der ausserordentlichen Lage um Corona, bitten wir Sie um Voranmeldung unter Tel. 044 832 62 10. Dies hilft ebenfalls Wartezeiten zu vermeiden.
Gegen dieses Projekt und/oder gegen den Gewässerraum kann innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen, d.h. zwischen dem 2. Juni 2020 und dem 1. Juli 2020, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer durch die Anordnung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat. Einsprachen sind mit Antrag und dessen Begründung schriftlich bei der Abteilung Tiefbau und Landschaft, zuhanden des Gemeinderates, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, einzureichen.

Abteilung Tiefbau und Landschaft

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