Hochwasserschutz und Sanierung Furtbach - Öffentliche Planauflage
Öffentliche Planauflage gemäss § 18a WWG, Gewässerraumfestlegung gemäss § 36a GSchG
Gleichzeitig mit den Akten und Plänen des Wasserbauprojektes liegt auch der Plan des Gewässerraums für den Furtbach, öffentliches Gewässer Nr. 5, gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) auf.
Die Gemeinde Wallisellen beabsichtigt zudem, den Furtbach, öffentliches Gewässer Nr. 5, im Waldabschnitt "im Aegert / Brandholz" ökologisch aufzuwerten. Die Bachverbauungen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und sollen entfernt werden.
Die Projektunterlagen liegen vom 8. August 2016 bis 6. September 2016 bei der Gemeindeverwaltung Wallisellen, Abteilung Tiefbau und Landschaft, Herzogenmühle 18, 8304 Wallisellen, sowie bei der Gemeindeverwaltung Dietlikon, Gemeindewerke Dietlikon, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon, zu den ordentlichen Schalterstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Gegen dieses Projekt und/oder gegen den Gewässerraum kann innert 30 Tagen, von der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer durch die Anordnung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat. Einsprachen sind nach Gemeindegebiet getrennt mit Antrag und dessen Begründung schriftlich bei der Abteilung Tiefbau und Landschaft, zuhanden des Gemeinderates, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, respektive bei den Gemeindewerke Dietlikon, zuhanden des Gemeinderates, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon, einzureichen.
Gemeinderat Wallisellen
Gemeinderat Dietlikon
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 832 62 10 | tiefbau@wallisellen.ch |