Kommunales Inventar der schützenswerten Bauten und Anlagen

12. Februar 2015
Alle Städte und Gemeinden im Kanton Zürich sind gemäss Planungs- und Baugesetz PBG verpflichtet ein Inventar über kommunale schützenswerte Bauten und Anlagen zu führen. Der Sinn und Zweck dieses Inventars ist es die Sicherung von Ortsbildern und Gebäuden, die als wichtige Zeugen einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche erhaltenswürdig sind.
Der Gemeinderat Wallisellen hat in Zusammenarbeit mit Fachpersonen der Firma ibid Altbau AG das bestehende Inventar aus dem Jahre 1984 neu beurteilt und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Das aktuelle Inventar umfasst 49 kommunale und 8 kantonale Inventarobjekte.

Mit der Aufnahme ins Inventar ist ein Gebäude nicht unter Schutz gestellt. Das Inventar ist lediglich eine Auflistung und Dokumentation potenziell schützenswerter Objekte oder Teile davon. Grundsätzlich verpflichtet das Inventar nur die Behörden, nicht aber die betroffenen Grundeigentümer. Die Aufnahme in das kommunale Inventar kann deshalb auch nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden.

Das Inventar steht für jedermann bei der Abteilung Hochbau und Planung während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zur Einsicht offen. Zusätzlich stehen die Inventarblätter im Online Ortsplan zur Einsicht und Download bereit. Detaillierte Informationen sowie eine Anleitung finden Sie hier.

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