Kommunales Inventar der schützenswerten Bauten und Anlagen
Mit der Aufnahme ins Inventar ist ein Gebäude nicht unter Schutz gestellt. Das Inventar ist lediglich eine Auflistung und Dokumentation potenziell schützenswerter Objekte oder Teile davon. Grundsätzlich verpflichtet das Inventar nur die Behörden, nicht aber die betroffenen Grundeigentümer. Die Aufnahme in das kommunale Inventar kann deshalb auch nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden.
Das Inventar steht für jedermann bei der Abteilung Hochbau und Planung während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zur Einsicht offen. Zusätzlich stehen die Inventarblätter im Online Ortsplan zur Einsicht und Download bereit. Detaillierte Informationen sowie eine Anleitung finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Hochbau | 044 832 63 63 | hochbau@wallisellen.ch |