Kommunales Inventar schützenswerter Bauten und Anlagen
Mit der Aufnahme ins Inventar ist ein Objekt nicht unter Schutz gestellt. Das Inventar ist lediglich eine Auflistung und Dokumentation potentiell schützenswerter Objekte oder von Teilen davon. Es verpflichtet nur die Behörden, nicht jedoch die betroffenen Grundeigentümer. Daher kann gegen die Aufnahme eines Objektes ins Inventar auch kein Rechtsmittel ergriffen werden.
Das Inventar dient der Abteilung Hochbau + Planung sowie dem Stadtrat als Arbeitspapier im Baubewilligungsverfahren. Es stellt aber auch für bauwillige Grundeigentümer ein wertvolles Arbeitsinstrument dar. Das Inventar steht für jedermann bei der Abteilung Hochbau + Planung während den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsicht offen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Hochbau + Planung | 044 832 63 63 | hochbau@wallisellen.ch |
| Name |
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| Baubewilligungen |