Öffentliche Auflage - Teilrevision kommunale Nutzungsplanung, Paket 2
Angaben zum Inhalt
Der Stadtrat Wallisellen hat mit Beschluss vom 19. August 2025 die Vorlage zur Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung (Paket 2) zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich (PBG) verabschiedet.
Beschluss-/Verfügungsnummer
Stadtrat Wallisellen mit Beschluss Nr. 2025-252
Beschluss-/Verfügungsdatum
19. August 2025
Angaben zur Auflage
Die Unterlagen liegen vom 5. September 2025 bis 4. November 2025 während 60 Tagen von der Publikation an gerechnet öffentlich auf und können während dieser Zeit in der Stadtverwaltung, Abteilung Hochbau + Planung, Zentralstrasse 9, Wallisellen während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen sind online unter www.wallisellen.ch/np2_auflage aufgeschaltet.
Rechtliche Hinweise
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Inhalt äussern. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Stadtrat Wallisellen, Postfach, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen zu richten. Aus den Einwendungen müssen klar unterscheidbare Anträge und die dazugehörigen Begründungen ersichtlich sein. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.