18. September 2025
Sitzung vom 9. September 2025

Aus dem Stadtrat

Stadtrat unterstützt «Initiative für mehr Biodiversität»

Im Namen des «Forum pro Wallisellen» wurde im Juni 2025 die «Initiative für mehr Biodiversität» des Einzelinitianten Markus Kaufmann eingereicht. Sie beantragt eine Ergänzung der Gemeindeordnung mit dem Ziel, die Biodiversität auf dem gesamten Stadtgebiet zu fördern. Dafür sei ein Konzept zu erarbeiten. Die Stadt solle eine Vorbildfunktion einnehmen und Beratungen anbieten.

Der Stadtrat unternimmt vor diesem Hintergrund bereits heute projekt- und aufgabenbezogene Anstrengungen zur Sicherung und Steigerung der Biodiversität. Er befürwortet die deshalb Initiative und beantragt der Stimmbevölkerung, der damit verbundenen Revision der Gemeindeordnung zuzustimmen. Die Biodiversität schafft gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme von grossem Wert für das menschliche Wohlergehen und die wirtschaftliche Wertschöpfung. Der Schutz unseren Lebensgrundlagen ist ein Verfassungsauftrag. Ein Massnahmenplan soll die verbindliche Umsetzung des Konzepts sichern. Die Initiative kommt am 8. März 2026 zur Urnenabstimmung. Der Ressourcenbedarf für die Umsetzung von Massnahmen, die dannzumal im Umsetzungsplan festgelegt werden, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Entsprechende Anträge werden dem jeweils zuständigen Organ zu gegebener Zeit unterbreitet.

Gegenvorschlag zur Initiative «Lärmschutz für Wallisellen West und Zentrum»

Markus Reck hat namens der Grünliberalen Partei Wallisellen dem Stadtrat eine allgemein-anregende Initiative mit dem Titel «Lärmschutz für Wallisellen West und Zentrum» eingereicht. Vor allem die westlichen und zentralen Quartiere der Stadt Wallisellen — und damit ein sehr grosser Teil der Stadtbevölkerung — seien ununterbrochen stark vom Autobahnlärm der A1 betroffen. Diese Störung, welche für die Bevölkerung mit physischen und teilweise psychischen Belastungen einhergeht, gelte es zu minimieren, bestenfalls zu beseitigen.

Das Anliegen der Initiative entspricht den Zielen des Stadtrates. Dieser setzt sich in verschiedenen Infrastrukturprojekten aktiv für den Lärmschutz in Wallisellen ein. Dies wird er auch für den von der Initiative erwähnten Nationalstrassenabschnitt im Rahmen des ASTRA-Projekts «ZOK Unterhaltsplanung Zürich-Ost – Kloten Süd» tun. Im Sinne des haushälterischen Umgangs mit öffentlichen Mitteln will der Stadtrat verhindern, dass die Stadt isoliert und auf eigene Kosten Massnahmen umsetzt, die im Rahmen des Projekts ZOK durch das ASTRA allenfalls ohnehin realisiert würden. Diese Massnahmen sind noch nicht bekannt. Daher soll die Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen auf Kosten der Stadt nur dann geprüft werden, wenn klar ist, dass das ASTRA im Rahmen des Projekts ZOK keine zusätzlichen Lärmschutzmassnahmen umsetzt. Der Stadtrat legt den Stimmberechtigten deshalb einen Gegenvorschlag zur Initiative vor, wonach die zeitliche Umsetzung der Initiative mit dem Projekt ZOK des ASTRA abgestimmt wird. Zur Abstimmung über die Initiative in der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 beantragt der Stadtrat den Stimmberechtigten, die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag anzunehmen. Je nach Höhe der neuen Ausgabe für die Umsetzung der Initiative wird die Kreditvorlage den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung oder – bei einer Kredithöhe von mehr als CHF 4 Mio. – an der Urne vorzulegen sein.

Praxisänderung bei Kostenübernahme für Bestattungen

Die Gemeinden des Vereins «glow. das Glattal» möchten die Bestattung ehemaliger Bewohnerinnen und Bewohner unbürokratisch ermöglichen, auch wenn diese zuletzt in einem Alters- oder Pflegeheim ausserhalb ihrer früheren Wohngemeinde lebten. Aufgrund gesetzlicher Änderungen im Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister gelten Heimbewohnende neu als niedergelassen in der Heim-Gemeinde, was zu veränderten Zuständigkeiten führt. Um den Angehörigen Umtriebe zu ersparen, schlagen die Gemeinden eine einheitliche Praxis vor: Wer mindestens fünf Jahre vor Heimeintritt ununterbrochen in der früheren Gemeinde lebte oder dort das Bürgerrecht besitzt, kann ohne besondere Bewilligung dort bestattet werden. Die Kosten werden solidarisch zwischen Wohn- und Bestattungsgemeinde aufgeteilt. Wallisellen will diese Regelung nicht nur innerhalb der Glow-Gemeinden, sondern generell anwenden, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Gleichzeitig verzichtet der Stadtrat auf die Erfordernis des Bürgerrechts. Die bisherige Praxis, bei Auswärtigen Gebühren zu verlangen, wird aufgegeben, wenn die Wohnsitzdauer erfüllt ist. Die Friedhofs- und Gebührenverordnung wird entsprechend angepasst. Der Stadtrat genehmigt die Praxisänderung, diese gilt ab sofort.

Bauabrechnung mit Kreditunterschreitung

Die Lifte in den Liegenschaften an der Weiherstrasse 4/6/12 und 16 mussten modernisiert werden, da für die 28-jährige Anlage keine Ersatzteile mehr erhältlich waren. Für diese Modernisierung wurde ein Kredit in der Höhe von CHF 140'000.00 bewilligt. Nach Abschluss der Arbeiten liegt die Bauabrechnung mit Baukosten in der Höhe von CHF 126'115.80 vor. Der Stadtrat genehmigt die Kreditabrechnung mit einer Kreditunterschreitung von CHF 13'884.20.

Zuständigkeiten für Personenunterführung Neue Winterthurerstrasse geklärt

Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz wurde die öffentliche Hand verpflichtet, alle öffentlichen Anlagen für Behinderte erreichbar zu machen. In diesem Rahmen hat der Kanton Zürich unter anderem sämtliche Personenunter- und -überführungen im Kanton Zürich überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass für die Personenunterführung Neue Winterthurerstrasse nahe der Stadtgrenze zu Dietlikon eine vertragliche Regelung zu Verantwortlichkeiten der Bauwerkserhaltung fehlt. Die Unterführung wird von beiden Seiten mit je einer Treppe erschlossen und ist damit nicht hindernisfrei. Da in rund 80 m Entfernung ein Fussgängerstreifen vorhanden ist, ist eine Ertüchtigung aus Sicht des Kantons nicht verhältnismässig. Die Personenunterführung unterquert die Kantonsstrasse Neue Winterthurerstrasse beim Hörnligrabenweg. Die Unterführung ist im kommunalen Richtplan Verkehr als wichtige bestehende Verbindung im Fussverkehr deklariert. Der Kanton hat kein Interesse an der Personenunterführung, da das Querungsbedürfnis mit einem Fussgängerstreifen in der Nähe erfüllt werden kann. Mit einem Objektvertrag werden die Verantwortlichkeiten zwischen Kanton und der Stadt Wallisellen für die Personenunterführung Neue Winterthurerstrasse festgelegt.

Im alleinigen Verantwortungsbereich des Kantons verbleiben die eigentlichen Strassenanlagen der Staatsstrasse, insbesondere die Strassenentwässerung, die Strassenbeläge und die Randabschlüsse. In den Verantwortungsbereich der Stadt fallen das eigentliche Bauwerk (Personenunterführung und Treppen, Beleuchtung, Pumpen, Elektroanschlüsse) inklusive der dazugehörigen Anlageteile. Der Stadtrat genehmigt diesen Objektvertrag. Mit dem SBB-Projekt «MehrSpur Zürich – Winterthur» wird die von Norden kommende Fusswegverbindung entlang des Furtbachs gekappt und rund 200 m nach Westen verschoben. Die neue Personenunterführung Schönenhof gewährleistet künftig den Durchgang unter den Gleisen. Nach Realisierung des SBB-Projekts verliert die Personenunterführung Neue Winterthurerstrasse somit ihre Funktion im Fusswegnetz der Stadt und kann dann zurückgebaut werden.

Aus der Kommission für Planung und Baubewilligungen

Korrekturfaktor an Mobilfunkantennen

Das Bundesgericht hat im Jahr 2024 einen Leitentscheid zur Bewilligungspflicht von Korrekturfaktoren für adaptive Mobilfunkantennen gefällt. Für die Aufschaltung eines Korrekturfaktors auf einer adaptiven Antenne ist immer ein ordentliches Baubewilligungsverfahren notwendig. Mobilfunkbetreiber müssen daher bei allen Mobilfunkanlagen, bei welchem der Korrekturfaktor bislang nicht Bestandteil eines ordentlichen Baubewilligungsverfahren war, für dessen Anwendung ein nachträgliches Baugesuch einreichen. Die Swisscom (Schweiz) AG, Winterthur, beantragt deshalb eine nachträgliche ordentliche Bewilligung des Korrekturfaktors (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage) für die Anlage an der Neuen Winterthurerstrasse 75. Ebenfalls beantragt die Sunrise GmbH, Glattpark, eine nachträgliche ordentliche Bewilligung des Korrekturfaktors für die Mobilfunkanlage an der Geerenstrasse 10. Die Kommission für Planung und Baubewilligungen erteilt für beide Anlagen die baurechtliche Bewilligung.

Abbruch und Neubau Gemeinschaftszentrum FEG

Die Freie Evangelische Gemeinde Wallisellen plant den Abbruch des Gemeinschaftszentrums FEG an der Spitzackerstrasse 10+12 und die Erstellung eines neuen Gemeinschaftszentrums und eines Wohngebäudes mit 16 Wohnungen und gemeinsamer Tiefgarage. Im Gemeinschaftszentrum sollen Veranstaltungen mit religiösen und karitativen Zwecken stattfinden. Es sind neben Büro- und Gottesdienstraum auch Räume für die Kinderbetreuung, Mehrzweck- und Gruppenräume und eine Küche vorgesehen. Den Baugesuchsunterlagen liegt ein Betriebskonzept bei. Die Kommission für Planung und Baubewilligungen nimmt davon verbindlich Vormerk und bewilligt das Bauprojekt.

Weitere baurechtliche Genehmigungen

Daneben wurden weitere kleinere Bauvorhaben (Erstellung Luft-Wasser-Wärmepumpe, Einbau Wände in bestehendes Büro, Mieterausbauten, Vergrösserung von Fensteröffnungen, Installation Splitkühlanlage, Erstellung Terrassenausstieg) baurechtlich bewilligt.

Zugehörige Objekte

Name
20250909_SRB 2025-293_Objektvertrag Personenunterführung Neue Winterthurerstrasse (PDF, 619.89 kB) Download 0 20250909_SRB 2025-293_Objektvertrag Personenunterführung Neue Winterthurerstrasse
20250909_SRB 2025-283_Kostenübernahme bei Bestattung von auswärtigen Heimbewohnenden in Alters-und Pflegeheim (PDF, 1.82 MB) Download 1 20250909_SRB 2025-283_Kostenübernahme bei Bestattung von auswärtigen Heimbewohnenden in Alters-und Pflegeheim
20250909_SRB 2025-284_Initiative für mehr Biodiversität in Wallisellen (PDF, 1.82 MB) Download 2 20250909_SRB 2025-284_Initiative für mehr Biodiversität in Wallisellen
20250909_SRB 2025-285_Allgemein anregende Initiative -Lämschutz für Wallisellen West und Zentrum- (PDF, 3.97 MB) Download 3 20250909_SRB 2025-285_Allgemein anregende Initiative -Lämschutz für Wallisellen West und Zentrum-
20250909_SRB 2025-287 Alterssiedlung Wägelwiesen_Liftmodernisierung (PDF, 228.83 kB) Download 4 20250909_SRB 2025-287 Alterssiedlung Wägelwiesen_Liftmodernisierung
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