Der Kommunale Richtplan Verkehr enthält sowohl die verkehrlichen Ziele und Stossrichtungen der Gemeinde als auch konkrete Massnahmen für die zukünftige kommunale Entwicklung.

Verkehrsrichtplan

Ausgangslage

Mit derzeit über 17‘000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie rund 17'000 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gehört Wallisellen zu den grossen Gemeinden im Glattal, die sich hinsichtlich Siedlungsentwicklung besonders dynamisch zeigt. Bereits heute sind wesentliche Strassenabschnitte in den Spitzenstunden hoch ausgelastet und auch im öffentlichen Verkehr kommt es teilweise zu Engpässen. Das Fuss- und Velonetz hält an einigen Stellen noch nicht Schritt mit der Siedlungsentwicklung und auch die Verkehrssicherheit in Quartieren und auf Schulwegen ist teilweise eingeschränkt. In Anbetracht einer weiteren Zunahme an Bevölkerung und Arbeitsplätzen kommt der kommunalen Verkehrsplanung eine grosse Bedeutung zu, um die Verkehrsnachfrage zu lenken und aus Sicht der Gemeinde möglichst siedlungsverträglich zu verarbeiten.

Abgeleitet vom Leitbild der Gemeinde Wallisellen will der Gemeinderat daher als Legislaturziel 2018-2022 die kommunale Verkehrsplanung erneuern. Dieser muss einerseits hinsichtlich Abstimmung von Siedlung und Verkehr aktualisiert und auf neue Grundlagen sowie neue kantonale Vorgaben ausgerichtet werden.

 

Kommunaler Richtplan Verkehr als Instrument

Der Kommunale Richtplan Verkehr ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Richtplanung. Er enthält sowohl die verkehrlichen Ziele und Stossrichtungen einer Gemeinde als auch konkrete Massnahmen für die zukünftige kommunale Entwicklung. Gemäss Vorgaben des Kantons werden im neuen Kommunalen Richtplan Verkehr die Themenbereiche Strassenverkehr, öffentlicher Verkehr, Fuss- und Veloverkehr, kombinierte Mobilität, Parkierung und Güterverkehr mit einem Zeithorizont von 15 Jahren behandelt.

Mit der Genehmigung des kommunalen Richtplans Verkehr durch die Gemeindeversammlung und den Kanton wird er behördenverbindlich. Die Behörden erhalten den Auftrag, ihr Handeln auf den Richtplaninhalt auszurichten. Mit der Festsetzung durch die Stimmberechtigten der Gemeinde Wallisellen entfaltet der Plan respektive die darin enthaltenen Festsetzungen keine direkten Wirkungen gegenüber den Grundeigentümern.

 

Kommunales Gesamtverkehrskonzept als Grundlage
Als Grundlage für die Überarbeitung des Kommunalen Richtplans Verkehr wurde für die Gemeinde Wallisellen zuerst ein kommunales Gesamtverkehrskonzept erarbeitet. Darin wird die heutige verkehrliche Situation ausführlich analysiert und beschrieben, es werden Ziele und Stossrichtungen zur zukünftigen Mobilität festgelegt und notwendige Massnahmen zur Erreichung der Ziele aufgezeigt. Das Gesamtverkehrskonzept führt damit die Begründungen der verschiedenen Massnahmen ausführlich auf und liefert wichtige Informationen im Sinne eines Nachschlagewerkes. Die Ziele und Stossrichtungen daraus sowie weitere wesentliche Inhalte wurden schliesslich unverändert in den Kommunalen Richtplan Verkehr übertragen.

 

Mitwirkungsbericht

Die erarbeiteten Inhalte zum Kommunalen Richtplan Verkehr wurden durch die Gemeinde Wallisellen öffentlich aufgelegt. Insgesamt gingen im Rahmen der öffentlichen Anhörung rund 48 Einwendungen ein. Diese stammen von 35 Privatpersonen, sechs Parteien sowie sieben Vereinen, lnteressensgruppen und Organisationen. Dabei wurden insgesamt über 280 verschiedene Anträge eingebracht und Kommentare abgegeben. Diese wurden geprüft und ein Teil der Anliegen hat die Beratende Kommission Verkehr dem Gemeinderat zur Aufnahme empfohlen.

Auch von den Nachbargemeinden und Nachbarstädte Dietlikon, Bassersdorf, Kloten, Opfikon, Zürich und Dübendorf sowie von der Zürcher Planungsgruppe Glattal gingen vereinzelte Anpassungsvorschläge ein, die zum grossen Teil aufgenommen werden konnten.

Gemäss §7 PBG sind nicht oder nur teilweise aufgenommene Anliegen in einem Bericht der nicht berücksichtigten Einwendungen zu dokumentieren und die Ablehnung ist zu begründen. Der erarbeitete Mitwirkungsbericht zeigt die detaillierten Einwendungen und der Umgang damit auf. Er wurde am 4. Mai 2021 durch den Gemeinderat verabschiedet.

 

Beschlussfassung durch Gemeindeversammlung

Nachdem die öffentliche Auflage nach § 7 Planungs- und Baugesetz PBG abgeschlossen ist und die eingegangenen Anregungen und Einwendungen verarbeitet worden sind, hat der Gemeinderat die Grundlagen für die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans Verkehr zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Vorgesehen ist die Vorlage an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2021. Die Unterlagen zum Verkehrsplan sind als informelle Information aufgeschaltet. Die formelle Aktenauflage zur Gemeindeversammlung mit dem Antrag und dem Weisungstext erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt.

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