20. Sept. 2005, 20.00 Uhr

Ort

Gemeindesaal
Alte Winterthurerstrasse 31
8304 Wallisellen

Informationen

Beschreibung
Ergebnisse

A. Politische Gemeinde

  1. Gemeindehaus Wallisellen, Sanierung der WC-Anlagen, Schlussabrechnung: Die Bauabrechnung über die Sanierung der WC-Anlagen im Gemeindehaus wird genehmigt.
  2. Zürcher Planungsgruppe Glattal (ZPG), Revision der Verbandsordnung: Die revidierte Verbandsordnung der ZPG gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung vom 1. Juni 2005 wird genehmigt.
  3. Mitgliedschaft der Gemeinde Wallisellen, im Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (SBFZ), Austritt per 31. Dezember 2005: Die Gemeinde Wallisellen tritt per 31. Dezember 2005 aus dem SBFZ aus.
  4. Die Verordnung über das kommunale Personalrecht vom 6. April 2000, Änderung: Die Änderungen der Art. 12 Abs. 2, 35, 38, 42, 56 und 58 werden genehmigt. Der Gemeinderat bestimmt das Inkrafttreten dieser Änderungen.
  5. Gemeindeordnung, Teilrevision Art. 17, Verfahren Erneuerungs- und Ersatzwahlen, zweite Vorberatung: Einem Änderungsantrag zur Einführung des Verfahrens mit Stiller Wahl auch für Erneuerungswahlen wird zugestimmt. Die Schlussabstimmung über die Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wallisellen findet an der Urnenabstimmung vom 27. November 2005 statt.

B. Schulgemeinde

  1. Primarschulhaus Bürgli West, Neubau, Vorberatung: Es werden keine Änderungsanträge gestellt. Die Schlussabstimmung über den Bruttokredit für den Neubau von Fr. 5'390'000.- findet an der Urnenabstimmung vom 27. November 2005 statt, ebenso die Abstimmung über den Zusatzantrag für einen Kredit von Fr. 185'000.- für den Einbau einer kontrollierten Bedarfslüftung.

Die Protokolle der Gemeindeversammlung vom 20. September 2005 liegen ab sofort im Sekretariat des Gemeinderates, Gemeindehaus, zur Einsicht auf.


Stimmrechtsrekurs
Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Bülach, Postfach, 8180 Bülach, erhoben werden.

Gemeindebeschwerde
Gegen die gefassten Beschlüsse kann gestützt auf § 151 Abs. 1 und 2 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit), innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Bülach, Postfach, 8180 Bülach, Beschwerde erhoben werden.

Protokollberichtigung
Begehren um Berichtigung der Protokolle können in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage erhoben werden.
Eine Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bei Gemeindebeschwerden hat die unterliegende Partei die des Beschwerdenverfahrens zu tragen.

Gemeinderat und Schulpflege Wallisellen

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Dokumente

Name
GV05-09-20_Abr_WC_Sanierung_Gemeindehaus.pdf Download 0 GV05-09-20_Abr_WC_Sanierung_Gemeindehaus.pdf
GV05-09-20_Verbandsordnung_ZPG.pdf Download 1 GV05-09-20_Verbandsordnung_ZPG.pdf
GV05-09-20_Organigramm_ZPG.pdf Download 2 GV05-09-20_Organigramm_ZPG.pdf
GV05-09-20_Personalrecht_Aenderung_2.pdf Download 3 GV05-09-20_Personalrecht_Aenderung_2.pdf
GV05-09-20_Austritt_SBFZ.pdf Download 4 GV05-09-20_Austritt_SBFZ.pdf
GV05-09-20_Gemeindeordnung_Teilrev_Art_17.pdf Download 5 GV05-09-20_Gemeindeordnung_Teilrev_Art_17.pdf
GV05-09-20_050627_PSH Bürgli West.pdf Download 6 GV05-09-20_050627_PSH Bürgli West.pdf