Gemeindeversammlung
Ort
GemeindesaalAlte Winterthurerstrasse 31
8304 Wallisellen
Informationen
- Beschreibung
- Anwesend: 311 Stimmberechtigte
Ergebnisse
A. Politische Gemeinde
Initiative gemäss § 50 Gemeindegesetz der Sozialdemokratischen Partei Wallisellen, Erstunterzeichnerin Frau Margrit Geertsen: Förderung von preisgünstigem Wohnraum für Familien als Gemeindeaufgabe: Die Initiative wird gemäss Antrag des Gemeinderates abgelehnt.
Voranschlag 2012: Die Gemeindeversammlung stimmt dem von Gemeinderat beantragten Budget 2012 mit einen Steuerfuss von 52 % (bisher 54 %) ohne Änderung zu. Vom Bericht über die
Grundsätze und Ziele der Politik des Gemeinderates für das Jahr 2012 wird Kenntnis genommen.
B. Schulgemeindeversammlung
Voranschlag 2012: Die Gemeindeversammlung stimmt dem von der Schulpflege beantragten
Budget 2012 mit einem Steuerfuss von 47 % (bisher 43 %) ohne Änderung zu.
Die Protokolle der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2011 liegen ab 22. Dezember 2011
im Sekretariat des Gemeinderates, Gemeindehaus, zur Einsicht auf.
Stimmrechtsrekurs
Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, erhoben werden.
Gemeindebeschwerde
Gegen die gefassten Beschlüsse kann gestützt auf § 151 Abs. 1 und 2 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit), innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, Beschwerde erhoben werden.
Protokollberichtigung
Begehren um Berichtigung der Protokolle können in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, erhoben werden.
Eine Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bei Gemeindebeschwerden hat die unterliegende Partei die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Gemeinderat und Schulpflege Wallisellen - Voraussetzungen
- Die Gemeindeversammlung ist für alle stimmberechtigten Personen der politischen Gemeinde Wallisellen.