Ersatzwahlwahl des Notars / der Notarin, Formular Wahlvorschlag

  1. Der erste Wahlgang für die Ersatzwahl für die Notarin oder des Notars des Notariatskreises Wallisellen, die von Gesetzes wegen als Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2026 – 2030 gilt, wird auf den Sonntag, 30. November 2025, festgelegt.
  2. Die Wahl erfolgt an der Urne im Zuständigkeitsgebiet des Notariatskreis Wallisellen durch die Stimmberechtigten der Städte Wallisellen und Opfikon und der Politischen Gemeinde Dietlikon.
  3. Wählbar sind gemäss Art. 22 KV (LS 101) kantonal Stimmberechtigte, denen das Wahlfähigkeitszeugnis des Obergerichts gemäss §§ 8 und 10 Notariatsgesetz (LS 242) erteilt wurde.
  4. Sofern die in §§ 54 f. GPR genannten Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt eine stille Wahl der vorgeschlagenen Person. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt der Wahlgang mittels eines leeren Wahlzettels, dem im Grundsatz gemäss § 55 Abs. 1 GPR ein Beiblatt beigelegt wird.
  5. Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreis unterzeichnet sein müssen, sind der wahlleitenden Behörde zusammen mit dem Wahlfähigkeitszeugnis der kandidierenden Person bis 7. Oktober 2025 an folgende Adresse einzureichen: Stadtrat Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen. Die Angaben auf den Wahlvorschlägen bestimmen sich gemäss § 24 VPR.
  6. Das Formular für den Wahlvorschlag kann bei der Stadtratskanzlei der Sitzgemeinde Stadt Wallisellen bezogen oder auf ihrer Internetseite heruntergeladen werden.
  7. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf den Sonntag, 8. März 2026, festgelegt. Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang können gültige Wahlvorschläge beim Stadtrat Wallisellen als wahlleitende Behörde zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Informationen

Datum
28. August 2025

Dokumente

Name
Wahlvorschlag Notariatskreis Wallisellen (DOCX, 100.18 kB) Download 0 Wahlvorschlag Notariatskreis Wallisellen

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