Reform Ergänzungsleistungen: Wichtigste Massnahmen im Überblick

Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) zielt auf den Erhalt des Leistungsniveaus, die stärkere Berücksichtigung des Vermögens und die Verringerung der Schwelleneffekte. Am 22. März 2019 hat das Parlament die Reform verabschiedet. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Der Bundesrat hat am 29. Januar 2020 die Ausführungsbestimmungen gutgeheissen und beschlossen, die Reform auf 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen.

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Datum
29. Juni 2020

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Name
Reform_Erganzungsleistungen__Wichtigste_Massnahmen_im_berblick.pdf (PDF, 250.14 kB) Download 0 Reform_Erganzungsleistungen__Wichtigste_Massnahmen_im_berblick.pdf

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