20. März 2025
Sitzung vom 11. März 2025

Aus dem Stadtrat

Jahresrechnung 2024 der politischen Gemeinde

Der Stadtrat hat die Jahresrechnung und die Sonderrechnungen 2024 der Stadt Wallisellen (politische Gemeinde) zu Handen der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2025 verabschiedet. Die Jahresrechnung weist folgende Eckdaten aus:

Erfolgsrechnung Gesamtaufwand CHF 164'638'688.25
  Gesamtertrag CHF 180'484'338.06
  Ertragsüberschuss CHF 15'845'649.81
Investitionsrechnung      
Verwaltungsvermögen Ausgaben Verwaltungsvermögen CHF 15'504'791.51
  Einnahmen Verwaltungsvermögen CHF 1'746'867.84
  Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen CHF - 13'757'923.67
Investitionsrechnung      
Finanzvermögen Ausgaben Finanzvermögen CHF 590'797.52
  Einnahmen Finanzvermögen CHF 0.00
  Nettoinvestitionen Finanzvermögen CHF - 590'797.52
       
Bilanz Bilanzsumme CHF 354'941'093.88

Der Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss zugewiesen. Dadurch erhöht sich der Bilanzüberschuss auf CHF 190'947'652.42.

Wesentlich höhere Steuererträge vor allem bei den Gewinnsteuern und Steuerausscheidungen juristische Personen führen zu einem viel besseren Jahresergebnis 2024 als budgetiert. Bei der Veranlagung der Steuererklärungen und Steuerausscheidungen von juristischen Personen ist die Stadt vom kantonalen Steueramt und den Ausscheidungsgemeinden abhängig. Die Stadt hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt, wann die definitiven Steuererklärungen und Steuerausscheidungen veranlagt werden und von der provisorischen Rechnung zur definitiven Rechnung gelangen. Die Stadt hat auch keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Ablieferungen der Ausscheidungsgemeinden bei den Steuerausscheidungen. So kann es sein, dass erst gegen Ende Rechnungsjahr wesentliche positive oder negative Auswirkungen auf die Höhe der Steuererträge Einfluss haben, die nicht abgeschätzt und vorausgesehen werden können.

In der Jahresrechnung 2024 wurde die letzte und budgetierte Tranche von die werke versorgung wallisellen ag im Betrag von CHF 2'343'880.00 (Kapitalrückzahlung) verbucht.

Die Jahresrechnung 2024 zeigt, dass die Abteilungen und Bereiche der Stadtverwaltung die beeinflussbaren Kosten im Griff haben und grösstenteils eine hohe Kostendisziplin besteht. Bei den Personalkosten fallen die höheren Lohnkosten bei den Lehrpersonen (kantonal und städtisch) auf. Wie auch im Budget 2025 bereits aufgezeigt, werden künftig in gewissen Bereichen höhere Kosten anfallen, die mit der Entwicklung der Stadt einhergehen und in Zukunft eine finanzielle Herausforderung darstellen.

Auch in den künftigen Budgetprozessen wird es eine Herausforderung sein, die volatilen definitiven Steuererträge bei den juristischen Personen im Voraus verlässlich zu budgetieren. Die Budgetierung mittels fünfjährigem Jahresdurchschnitt wird diese Volatilität nicht abbilden können. Zudem ist es auch in Zukunft möglich oder sogar wahrscheinlich, dass nach der Budgetversammlung noch Steueranpassungen in zweistelliger Millionenhöhe vorkommen (positiv oder negativ). Diese Anpassungen geschehen in der Regel im Bereich Steuern früherer Jahre und Steuerausscheidungen.

Die Finanzlage darf als gut bezeichnet werden. Die relativ guten Jahresergebnisse der letzten Jahre haben es ermöglicht, dass ein grosser Teil der vergangenen Investitionen selbst finanziert werden konnte. Aufgrund der relativ hohen Steuererträge wird der Stadtrat im Budgetprozess 2026 eine allfällig weitere Steuerfusssenkung prüfen.

Geschäftsbericht 2024

Zusammen mit der Jahresrechnung hat der Stadtrat auch den Geschäftsbericht 2024 zu Handen der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2025 verabschiedet. Im Geschäftsbericht informiert der Stadtrat über die im vergangenen Jahr erreichten Ziele, Entwicklungen und erledigten Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes 2024 erfolgt zusammen mit den Anträgen und Weisungen zur Gemeindeversammlung.

Defizitgarantie für Musikfesttage 2024

Der Verein Musikfesttage hat dem Stadtrat die Abrechnung zu den Musikfesttagen 2024 zugestellt. Den Einnahmen von CHF 176'910.00 stehen Ausgaben in der Höhe von CHF 209'608.31 gegenüber, was einen Verlust von CHF 32'698.31 bedeutet. Mit Beschluss vom 9. Juli 2024 hat der Stadtrat eine Defizitgarantie in der Höhe von höchstens CHF 40'000.00 gesprochen. Der Stadtrat nimmt die Abrechnung des Vereins Musikfesttage zu den Musikfesttagen 2024 zur Kenntnis und stimmt der Auszahlung des Betrages CHF 32'698.31 gestützt auf die bewilligte Defizitgarantie zu.

Kreditabrechnung Personenunterführung Schönenhof

Das Tiefbauamt des Kantons Zürich realisierte auf der Neuen Winterthurerstrasse in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Dietlikon das Projekt „Dietlikon Süd" angrenzend an die Grenze zum Stadtgebiet von Wallisellen. Zur Nutzung von Synergien sanierte die Stadt die Decke der Personenunterführung Schönenhof. Dem als gebundene Ausgabe bewilligten Gesamtkredites in der Höhe von CHF 508'000.00 stehen Realisierungskosten in der Höhe von CHF 550'985.55 gegenüber. Die Mehrkosten von CHF 42'485.55 wurden dadurch verursacht, dass nicht nur die Decke, sondern auch der Boden und die Treppen undicht waren. Aus diesem Grund wurde die bestehende Abdichtung, welche den Wassereintritt in die Unterführung verhindern sollte, ersetzt und der Boden sowie die Treppen zusätzlich mit einer Kunstharzbeschichtung versehen. Um den Unterhalt der Unterführung zu minimieren, wurde zudem entschieden, den Graffitischutz zu erneuern.

Planauflage Strassenprojekt Brunnenstrasse

Am 7. November 2023 verabschiedete der Stadtrat die Strategie «Strassen und Plätze». Die sogenannten Quartiernetze bilden die Grundlage der Verkehrswegverbindungen im Quartier und sollen siedlungsorientiert umgebaut werden. Die erforderliche Sanierung der Brunnenstrasse im Rahmen der ordentlichen Werterhaltungsstrategie bot nun die Gelegenheit, die konkrete Umsetzung eines Quartiernetzabschnitts anzugehen. Die geplante Veränderung der Oberfläche erfordert eine Genehmigung des Projekts nach kantonalem Strassengesetz. Mit Orientierungsversammlung vom 18. November 2024 wurde die Mitwirkung der Bevölkerung sichergestellt. Die ergangenen Einwendungen wurden gesammelt und der Umgang mit diesen in einem Bericht erfasst, der innert Frist öffentlich auflag. Die berücksichtigten Einwendungen wurden in die nun vorliegenden Pläne integriert, die als nächsten Prozessschritt öffentlich aufzulegen sind. Der Stadtrat gibt die Pläne zur öffentlichen Auflage frei.

Planauflage Strassenprojekt Hardstrasse

Am 7. November 2023 verabschiedete der Stadtrat die Strategie «Strassen und Plätze». Die sogenannten Erholungsrouten als wichtige Verbindungen zwischen dem «Grünen Ring» und Siedlungsgebiet geniessen in der Strategie ein besonderes Gewicht und sollen aktiv umgesetzt werden. Die erforderliche Sanierung der Hardstrasse (Abschnitt Im Breitenacker bis Seewadelweg) im Rahmen der ordentlichen Werterhaltungsstrategie bot nun die Gelegenheit, die konkrete Umsetzung einer Erholungsroute anzugehen. Die geplante Veränderung der Oberfläche erfordert eine Genehmigung des Projekts nach kantonalem Strassengesetz. Mit Orientierungsversammlung vom 18. November 2024 wurde die Mitwirkung der Bevölkerung sichergestellt. Die ergangenen Einwendungen wurden gesammelt und der Umgang mit diesen in einem Bericht erfasst, der innert Frist öffentlich auflag. Die berücksichtigten Einwendungen wurden in die nun vorliegenden Pläne integriert, die als nächsten Prozessschritt öffentlich aufzulegen sind. Der Stadtrat gibt die Pläne zur öffentlichen Auflage frei.

Aus der Schulpflege

DaZ-Lektionenfaktor auf der Kindergartenstufe

Die Klassen im Kindergarten werden zunehmend heterogener. Gleichzeitig nehmen sprachliche Entwicklungsstörungen bei Kindern zu. Der Kindergarten ist eine zentrale Phase für den Erwerb der deutschen Sprache, insbesondere für fremdsprachige Kinder. Eine intensivere Förderung in dieser frühen Entwicklungsphase legt die Grundlage für eine erfolgreiche Schullaufbahn und erleichtert den Übergang in die Primarstufe. Die Schulpflege hat darum entschieden, den Deutsch als Zweitsprache (DaZ)-Lektionenfaktor auf das Schuljahr 2025/26 auf der Kindergartenstufe von 0.5 auf 0.75 Wochenlektionen pro Kind mit nicht-deutscher Erstsprache anzuheben. Dies entspricht dem gesetzlichen Maximum gemäss den Vorgaben der kantonalen Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM).

Therapie-Lektionen

Die Praxis über die letzten Jahre zeigt eine zunehmende Anzahl Kinder mit ausgewiesenem Bedarf für Logopädie- und Psychomotoriktherapie. Die nach § 11 der Verordnung über sonderpädagogische Massnahmen vorgegebene kantonale Deckelung des Angebots führt dabei zu zunehmenden Wartelisten. Aktuell bestehen in den Schulen von Wallisellen Wartezeiten von bis zu einem Jahr, was eine zeitnahe bedarfsorientierte Förderung verhindert. Um die angespannte Ressourcensituation zu entschärfen, hat die Schulpflege entschieden, dass Logopädie- und Psychomotoriktherapien im Rahmen einer integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) als zusätzliche Ressourcen gesprochen werden dürfen. Die angespannte Situation auf dem Fachkräftemarkt stellt insbesondere beim Therapiepersonal weiterhin eine grosse Herausforderung dar.

Pausenplatzunterstand für Schule in Kleingruppen (KGS)

Im Schulhaus der KGS an der Bahnhofstrasse 7 fehlt ein Pausenplatzunterstand, so dass die Schülerinnen und Schüler während den Pausen der Witterung ungeschützt ausgesetzt sind. Um einen funktionalen und wetterfesten Unterstand zu bauen, wurden mehrere Offerten eingeholt. Die Schulpflege hat sich für die Umsetzung des Angebots mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis entschieden und einen Kredit von CHF 21'931.65 bewilligt.

Jahresrechnung 2024 Abteilung Bildung

Die Schulpflege hat die Jahresrechnung 2024 der Abteilung Bildung gesichtet und besprochen und zu Handen der ersten Lesung durch den Stadtrat abgenommen.

Aus der Kommission für Planung und Baubewilligungen

Aufstockung Hardstrasse 5

Keller, Wallisellen, plant, bei seiner Liegenschaft Hardstrasse 5 den Abbruch des Dachgeschosses und die Aufstockung mit einem Vollgeschoss. Im neuen Dach wird eine PV-Anlage integriert, zudem ist eine Luft-Wärmepumpe vorgesehen. In der Umgebungsgestaltung sind keine Veränderungen vorgesehen. Die Kommission für Planung und Baubewilligungen erteilt die baurechtliche Bewilligung für dieses Projekt.

Weitere baurechtliche Genehmigungen

Daneben wurden ein weiteres kleineres Bauvorhaben (Umbau und Erweiterung Doppeleinfamilienhaus) baurechtlich bewilligt.

Zugehörige Objekte

Name
20250311_SRB 2025-68_Jahresrechnung_Zweite Lesung Jahresrechnung 2024 - Abschied an Gemeindeversammlung (PDF, 3.12 MB) Download 0 20250311_SRB 2025-68_Jahresrechnung_Zweite Lesung Jahresrechnung 2024 - Abschied an Gemeindeversammlung
20250311_SRB 2025-72_Jahresberichte_Geschäftsbericht 2024, Antrag und Weisung (PDF, 9.41 MB) Download 1 20250311_SRB 2025-72_Jahresberichte_Geschäftsbericht 2024, Antrag und Weisung
20250311_SRB 2025-73_Musikfesttage Wallisellen_Auslösung Defizitgarantie und Genehmigung Kreditabrechnung 2024 (PDF, 492.82 kB) Download 2 20250311_SRB 2025-73_Musikfesttage Wallisellen_Auslösung Defizitgarantie und Genehmigung Kreditabrechnung 2024
20250311_SRB 2025-75_Genehmigung Kreditabrechnung für Instandsetzung Personenunterführung Schönenhof (PDF, 437.95 kB) Download 3 20250311_SRB 2025-75_Genehmigung Kreditabrechnung für Instandsetzung Personenunterführung Schönenhof
20250311_SRB 2025-76_Brunnenstrasse_Freigabe Strassenprojekt zur öffentlichen Auflage_web (PDF, 1.67 MB) Download 4 20250311_SRB 2025-76_Brunnenstrasse_Freigabe Strassenprojekt zur öffentlichen Auflage_web
20250311_SRB 2025-77_Hardstrasse_Freigabe Strassenprojekt zur öffentlichen Auflage_web (PDF, 1.77 MB) Download 5 20250311_SRB 2025-77_Hardstrasse_Freigabe Strassenprojekt zur öffentlichen Auflage_web
20250311_SRB 2025-78_Wägelwiesen Alters- und Pflegezentrum AG_Trägerschaft_Vollmacht zur Vertretung der Aktionärsrechte an der GV (PDF, 261.24 kB) Download 6 20250311_SRB 2025-78_Wägelwiesen Alters- und Pflegezentrum AG_Trägerschaft_Vollmacht zur Vertretung der Aktionärsrechte an der GV
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