Aus den Verhandlungen der Behörden
Aus dem Stadtrat
Ersatzernennungen Stadtführungsstab
Bei ausserordentlichen Ereignissen, wenn durch eine Notlage oder Katastrophe die ordentlichen Abläufe und Mittel zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben nicht mehr genügen, können die Kantonale Führungsorganisation oder der Stadtpräsident den Stadtführungsstab aufbieten. Seit der Konstituierung für die Legislatur 2022 – 2026 gab es verschiedene personelle Veränderungen. Der Stadtrat ernennt für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 folgende Personen als Mitglieder des Zivilen Stadtführungsstabes:
- Martin Gianutt (Stabschef)
- Adrian Schmalz, Bereich Technische Infrastruktur
- Daniel Keibach, Stellvertreter Bereich Kommunikation / Operative Leitung Stadtverwaltung
- Avni Idrizi, Verbindungsperson für Bereich Schulliegenschaften
Sonntagsverkäufe 2025
Die Kantone können bis zu vier Sonntage im Jahr bezeichnen, an denen Verkaufsgeschäfte Mitarbeitende ohne arbeitsrechtliche Bewilligung beschäftigen dürfen. Der Kanton hat diese Befugnis an die Gemeinden delegiert. So sollen die lokalen Bedürfnisse von Bevölkerung und Gewerbe besser abgedeckt werden. Für das kommende Jahr bewilligt der Stadtrat die folgenden Daten für Sonntagsverkäufe:
- Sonntag, 23. November 2025
- Sonntag, 30. November 2025
- Sonntag, 14. Dezember 2025
- Sonntag, 21. Dezember 2025
Zusätzliche kommunikative Begleitung
Die Stadt revidiert die kommunale Nutzungsplanung im Rahmen einer Teilrevision. Die Vorlage dieser Teilrevision der Bau- und Zonenordnung wird derzeit stadtintern überarbeitet und im April 2025 der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Stadtrat bewilligt für die weitere kommunikative Begleitung des Geschäftes einen Kredit mit Kostendach von CHF 38'000.00 ausserhalb des Budgets.
Neues Reglement über das Förderprogramm Energie
Mit der Revision des kantonalen Energiegesetzes können kommunale Fonds zur Förderung der rationellen Energienutzung, der Energiespeicherung und der Nutzung von regionaler Abwärme und erneuerbaren Energien gebildet werden. In der städtischen Versorgungsverordnung ist die Einführung eines zweckgebundenen Förderfonds bereits berücksichtigt. Damit der Förderfonds per 1. Januar 2025 aktiviert werden kann, erlässt der Stadtrat das Reglement über das Förderprogramm Energie und den Energiefonds. Dieses Reglement löst per 1. Januar 2025 das bisherige «Förderreglement Energie» ab. Sämtliche Fördergegenstände und das Verfahren zum Förderungsantrag bleiben vorerst unverändert. Die Subventionierung städtischer Massnahmen für Information und Beratung soll weiterhin möglich sein. Fördergegenstände, -beiträge und -bedingungen des Förderprogramms werden im Laufe des Jahres 2025 überprüft und gegebenenfalls neu ausgestaltet.
Beteiligung an Forschungsprojekt
Die Einhaltung von Klima- und Umweltschutzzielen erfordert konsequentes Handeln. Technologische Lösungen zur Steigerung der Effizienz (z.B. Wärmedämmung) und Konsistenz (z.B. Elektroautos) allein sind kaum ausreichend, um die gewünschte Reduktion von Treibhausgasemissionen und Ressourcenverbrauch im erforderlichen Umfang zu erreichen. Um die gesetzten Ziele – schweizweit bis 2050 CO2-neutral zu sein – zu erreichen, benötigt es gemäss dem Trägerverein Energiestadt ergänzende Massnahmen. Die Suffizienz (z.B. bewusste Steuerung Raumtemperatur, Car-Sharing Angebote, Tauschbörsen) ergänzt diese Strategien durch zusätzliche Anstrengungen, um den Bedarf an Ressourcen – insbesondere der nicht erneuerbaren natürlichen Ressourcen – bewusst zu reduzieren.
Städte und Gemeinden spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie einerseits für die Umsetzung von Suffizienz-Massnahmen vor Ort verantwortlich sind und andererseits durch die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren vor Ort über einen grossen Handlungsspielraum verfügen. Gleichzeitig stellen Suffizienz-Massnahmen eine grosse Herausforderung dar, weil sie häufig nicht erwünscht sind und als dem wirtschaftlichen Erfolg entgegenstehend aufgefasst werden. Die Stadt wurde von der Universität Zürich angefragt, sich als Praxispartnerin am Forschungsprojekt «Suffizienz-Governance in Städten und Gemeinden in der Schweiz» zu beteiligen. Im Forschungsprojekt werden Einschätzungen zu Suffizienz, Rahmenbedingungen und Massnahmen auf kommunaler Ebene untersucht, die Suffizienz fördern oder behindern. Der Stadtrat stimmt der Teilnahme am Forschungsprojekt als Projektpartnerin zu. Für die Beteiligung am Projekt fällt ausschliesslich laufender Personalaufwand für die Teilnahme an Interviews an.
Aus der Kommission für Planung und Baubewilligungen
Installation von Photovoltaikanlagen
Die Stockwerkeigentümergemeinschaften der Liegenschaften Schäfligrabenstrasse 29, 33, 35 und 37 beabsichtigen, auf ihren jeweiligen Mehrfamilienhäusern Photovoltaikanlagen zu erstellen. Auf beiden Seiten der Satteldächer sollen Solarmodule auf der vorhandenen Ziegeleindeckung montiert werden. Die Kommission für Planung und Baubewilligungen genehmigt diese Projekte.
Weitere baurechtliche Genehmigungen
Daneben werden weiteren kleinere Bauvorhaben (Innenumbauten Büroflächen, Innenausbau, Einbau Raum für Computertomographen, Einbau Klimaanlage) baurechtlich bewilligt.