26. Juni 2024
Sitzung vom 18. Juni 2024

Aus dem Stadtrat

Regelungen zum öffentlichen Beschaffungswesen

Seit 2018 wird in der Stadt Wallisellen das durch den Stadtrat genehmigte Handbuch zum öffentlichen Beschaffungswesen angewendet. Für die Beschaffungen ist keine zentrale Stelle bezeichnet, sondern die Abteilungen und Bereiche sind für das Submissionsverfahren eigenverantwortlich. Das Handbuch soll deshalb den Vergabeprozess unterstützen und eine gewisse Einheitlichkeit sicherstellen. Nachdem das kantonale Beschaffungsrecht per 1. Oktober 2023 revidiert wurde, wurde jetzt auch das bisherige Handbuch überarbeitet. Im Gegensatz zum Zeitpunkt der Erstfassung des Handbuchs stehen in der Zwischenzeit den Vergabestellen der Gemeinden verschiedene wertvolle Informationsquellen und Hilfsmittel zur Verfügung. Ein Handbuch auf kommunaler Ebene ist deshalb nicht mehr im gleichen Masse nötig, um das Vergaberecht korrekt handhaben zu können. Der Stadtrat hebt deshalb das Submissionshandbuch auf.

In einem separaten Behördenbeschluss fasst der Stadtrat die Besonderheiten zusammen, die im Vergabeverfahren aus städtischer Sicht zu berücksichtigen sind. Die Zuständigkeiten im Beschaffungsprozess richten sich grundsätzlich nach den Aufgabenbereichen der Behörden und Ressorts und intern analog den Befugnissen zur Bewilligung der Kredite, die sich aus dem Geschäfts- und Kompetenzreglement sowie dem Verwaltungsorganisationsreglement ergeben. Im Schulbereich führt die Schulpflege Submissionen bis zum Auftragswert CHF 250'000.00 durch. Danach wird das Ressort Finanzen + Liegenschaften zuständig. Mit dem Kreditbeschluss wird gleichzeitig der weitere Verlauf der öffentlichen Beschaffung festgelegt. Delegiert die Exekutivbehörde, die Ressortvorsteherin oder der Ressortvorsteher die Kompetenz für die Beschaffung an die Abteilung, ist dies in diesem Kreditbeschluss festzuhalten.

Weiter legt der Stadtrat besondere Bedingungen bei der Fahrzeugbeschaffung und für vorgezogene Ausschreibungen fest und definiert die Schwellenwerte die Bedingungen im freihändigen Verfahren sowie die Grundsätze zur einer Unternehmerliste im freihändigen Verfahren und im Einladungsverfahren. Die Grundsätze für Dialoge mit den Anbietenden, zur Ökologie und dem sozial verträglichen Einsatz der öffentlichen Mittel, zu Unternehmervarianten, den Zuschlagskriterien, zur Veröffentlichung von Vergabeentscheiden und zu Verantwortlichkeiten werden ebenfalls in der internen Weisung festgelegt.

Zwischenbericht und Kreditgenehmigung für Intelligente Beleuchtung

Als eine der Massnahmen zur Umsetzung der allgemein-anregenden Initiative «Mehr Nacht für Wallisellen» aus dem Jahr 2018 ist die Optimierung der Kandelaber auf öffentlichem Grund. Die Standardleuchten auf öffentlichem Grund entlang kommunalen Strassen und auf öffentlichen Plätzen sind seit 2023 vollständig auf einen intelligenten Betrieb umgestellt. Der Stadtrat nimmt den Zwischenbericht zum Umsetzungsstand der Intelligenten Beleuchtung zur Kenntnis und stimmt der örtlich und zeitlich differenzierten Steuerung der Beleuchtung zu. Für die Umrüstung der noch ausstehenden Leuchten wie beispielsweise die markanten Spezialleuchten an der Oberen Kirchstrasse oder der Altstadtleuchten in Rieden genehmigt der Stadtrat eine neue einmalige Ausgabe in Höhe von CHF 185'000.00 zulasten der Investitionsrechnungen 2024 und 2025. Der Stadtrat wird zu einem späteren Zeitpunkt vertiefter über die Intelligente Beleuchtung informieren.

Kreditabrechnung Hauptsammelkanal «Im Brand»

Die Bauarbeiten für die Verlegung, Sanierung und Erneuerung der Wasserleitung des Hauptsammelkanals «Im Brand», welche durch die Stadt Dübendorf ausgeführt und von den Gemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen sowie den Städten Dübendorf und Wallisellen gemeinsam finanziert wurden, sind abgeschlossen. Der Kostenanteil der Stadt Wallisellen beträgt 19.3 Prozent. Der Gemeinderat hat dafür im Jahr 2020 einen Kredit in Höhe von CHF 312'660.00 bewilligt. Die Gesamtabrechnung mit einem Kostenanteil der Stadt Wallisellen in Höhe von CHF 272'434.98 liegt vor. Die Tiefbauarbeiten am Hauptsammelkanal fielen teurer aus als vorgesehen und die Instandstellung der benützten Wege war im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt. Hingegen fiel der Aufwand für Grund und Rechte, die Installation des Pumpwerks sowie die Inliner-Sanierung tiefer aus. Die Baumeisterarbeiten konnten ebenfalls günstiger vergeben werden. Der Stadtrat genehmigt die Gesamtabrechnung mit Minderkosten für die Stadt Wallisellen in Höhe von CHF 40'225.02.

Kreditabrechnung Spielplatz Säntisstrasse

Für die Sanierung des Spielplatzes an der Säntisstrasse hat der Gemeinderat im Jahr 2020 einen Kredit in Höhe von CHF 71'050.00 genehmigt. Nach Abschluss der Bauarbeiten liegt die Bauabrechnung mit Kosten in Höhe von CHF 57'503.28 vor. Die Spielgeräte konnten günstiger bezogen werden und es wurden bereits vorhandene Bänke als Mobiliar verwendet. Der Aufwand für die intern durchgeführten Tiefbauarbeiten war geringer als vorgängig geplant. Im Rahmen der Spielplatzerneuerung wurden lediglich kleine Ausbesserungen am bestehenden Zaun vorgenommen. Der Stadtrat genehmigt die Bauabrechnung mit Minderkosten in Höhe von CHF 13'546.72.

Aus der Kommission für Planung und Baubewilligungen

Gestaltung Zwicky-Platz

Die Zwicky & Co AG, Wallisellen, beabsichtigt, die Freifläche Zwicky-Platz mit Grünflächen, Asphaltwegen und einem Wasserbecken zu gestalten. Ausserdem sollen zwei Passerellen als Stahlkonstruktionen zwischen den beiden Gebäuden Zwicky-Platz 1 und Färbereigasse 1 erstellt werden. Die Kommission für Planung und Baubewilligungen erteilt die baurechtliche Bewilligung für dieses Projekt.

Abbruch und Neubau Zentrallager

Die Sonepar Suisse AG, Wallisellen, plant das neu erstellte Zentrallager zu erweitern. Dazu sollen das Industrie- und Lagergebäude Birgistrasse 10 rückgebaut und durch einen Anbau an das Zentrallager ersetzt werden. Der geplante Anbau setzt die Grundstruktur des Bestandes fort, indem die Achsen der Nord- und Südfassaden und die Gebäudehöhe des bestehenden Zentrallagers übernommen werden. Auch hinsichtlich der Materialisierung und der Funktionen wird das Zentrallager in dem geplanten Anbau fortgesetzt. Im Erdgeschoss befindet sich eine eingeschossige Lagerhalle, die über sechs Andockstellen für LKW an der Südfassade erschlossen ist. Darüber liegt eine überhohe Lagerhalle. Im nördlichen Gebäudeteil sind – analog zum Bestandesbau – auf drei Etagen Büros, Sitzungszimmer und Nebenräume geplant, die über einen gesonderten Eingang an der Nordfassade erschlossen sind. Der Anbau ist nur zu einem kleinen Teil unterkellert, wo sich Technikräume befinden. Beim Bestandesbau Birgistrasse 8 sind im Anschlussbereich geringfügige Umbaumassnahmen geplant, indem eine innere Trennwand im Erdgeschoss verschoben sowie eine neue Trennwand und ein Brandschutztor erstellt werden. Die Umgebungsgestaltung sieht befestigte Erschliessungs- und Lagerflächen sowie 29 Abstellplätze vor. Die westliche Grundstücksfläche, zum Chrummengraben hin, wird begrünt und mit Bäumen bepflanzt. Ausserdem ist hier eine Versickerungsmulde vorgesehen und es wird ein knapp 100 m3 grosser Batteriespeicher frei aufgestellt. Die baurechtliche Bewilligung für dieses Projekt wird erteilt.

Abbruch und Neubau Röslistrasse 24

Die 1a Partner AG, Wallisellen, beabsichtigt, das bestehende Wohnhaus Röslistrasse 24 rückzubauen und stattdessen ein Doppeleinfamilienhaus (Adresse: Röslistrasse 24) und ein Einfamilienhaus auf dem angrenzenden, bislang unbebauten Grundstück (Adresse: Allmendstrasse 25) zu erstellen. Die zweigeschossigen Gebäude sollen mit Flachdächern erstellt werden. Weiter ist eine gemeinsame Tiefgarage mit Zufahrt ab der Allmendstrasse vorgesehen. Die Kommission für Planung und Baubewilligung bewilligt dieses Projekt baurechtlich.

Weitere baurechtliche Genehmigungen

Daneben werden weiteren kleinere Bauvorhaben (Erstellung Einschubregal mit Bühne, Mieterausbau mit Leichtbauwänden, Umbau / Mieterausbau Büroräume) baurechtlich bewilligt.

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