30. Mai 2024
Sitzung vom 21. Mai 2024

Aus dem Stadtrat

Befragung von Zu- und Weggezogenen

Das Statistische Amt des Kantons Zürich organisiert für Gemeinden erneut eine Bevölkerungsbefragung. Befragt werden erwachsenen Personen, die im Jahresverlauf 2025 in die Stadt zuziehen oder wegziehen werden. Das Statistische Amt hat dieses Benchmarking-Projekt erstmals 2009 durchgeführt und seit 2013 diese Befragung alle drei Jahre wiederkehrend den Städten und Gemeinden angeboten. Wallisellen war praktisch immer dabei mit Ausnahme der Befragungsrunde 2022, letztmals also 2019. Mit dieser Zu- und Wegzugsbefragung werden Aspekte rund um Umzugsgründe, die Wohnortswahl, die rückblickende Beurteilung und die Gesamtzufriedenheit thematisiert. An der Umfrage können Städte und Gemeinden mit mindestens 7'500 Einwohnenden aus den Kantonen Aargau, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Zug und Zürich teilnehmen. So können Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Gemeinden und Städte zu Themen wie Verkehrsanbindung, Immobilienwahl, Siedlungsstruktur, Naturnähe, Dienstleistungsangebot, Familienfreundlichkeit u.a. geschaffen werden.

Die zu- und weggezogenen Personen wurden letztmals 2019 befragt. Die Resultate sind im Bericht 2019 ersichtlich. Die Bevölkerungszahl hat in den letzten Jahren durch rege Bautätigkeit und die Stadtwerdung stark zugenommen, und Wallisellen hat vorab im Zentrum ein anderes Gesicht bekommen. Waren 2019 noch 16'775 Personen in Wallisellen wohnhaft, so sind es 2024 bereits über 18'000. Die Einschätzungen und die Wahrnehmung der Bevölkerung zum «neuen Stadtbild» interessieren.

Der Stadtrat beschliesst die Teilnahme an der Befragung der zu- und weggezogenen Personen im Laufe des Jahres 2025, sofern die Endresultate der Umfrage bis Mitte Mai 2026 und somit vor dem Legislaturwechsel 2026/2030 zur Verfügung stehen. Für die Teilnahme an der Befragung wird eine einmalige neue Ausgabe in der Höhe von CHF 12'900.00, zulasten des Budgets 2025, bewilligt.

Festlegung von internem Zinssatz

Im Finanzhaushalt werden Verpflichtungen der Stadt gegenüber Sonderrechnung, Guthaben und Verpflichtungen gegenüber Spezial- und Vorfinanzierung der Eigenwirtschaftsbetriebe, die Liegenschaften des Finanzvermögens und die Verwaltungsvermögen der Eigenwirtschaftsbetriebe verzinst. Der Stadtrat legt dazu jährlich eine marktübliche interne Verzinsung fest. Da sich die Zinssituation auf dem Kapitalmarkt gegenüber dem Vorjahr nicht allzu sehr verändert hat, beschliesst der Stadtrat für das Jahr 2025 einen unveränderten Zinssatz von 0.5 Prozent.

Finanzbefugnisse

Im Geschäfts- und Kompetenzreglement vom 31. Mai 2022 hat der Stadtrat die unübertragbaren Kompetenzen des Stadtrates im Allgemeinen geregelt. Bislang fehlen Delegationsschranken zur Bewilligung von Anlagegeschäften, mit Ausnahme von «Kauf und Verkauf von Immobilien». Dies führt dazu, dass andere Anlagegeschäfte wie beispielsweise Darlehen und Beteiligungen (ohne öffentlichen Zweck) in unbeschränkter Höhe allein durch den Ressortvorsteher und Abteilungsleiter Finanzen + Liegenschaften zu zweit bewilligt und unterzeichnet werden müssen. Zur Vermeidung von Klumpenrisiken bei der Bewilligung von Anlagegeschäften erweist es sich als angezeigt, dem Stadtrat als Kollegialbehörde ab einer bestimmten Limite Anlagebefugnisse zukommen zu lassen. Der Stadtrat beschliesst deshalb eine Änderung des Geschäfts- und Kompetenzreglements und legt fest, dass Anlagen im Finanzvermögen von mehr als 3 Millionen Franken in der Zuständigkeit des Stadtrates liegen. Ebenfalls in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen der Kauf und Verkauf von Immobilien und Ausübung oder Verzicht von Kaufrechten, die Gewährung von Baurechten im Finanz- und Verwaltungsvermögen gemäss aktuellem Grundstückwert sowie Investitionen in Grundstücke des Finanzvermögens jeweils analog seinen Ausgabenbefugnissen.

Terminkalender 2025

Der Stadtrat hat die Terminplanung für das Jahr 2025 vorgenommen und seine Sitzungstermine festgelegt. Ebenfalls festgelegt worden sind die Termine der Gemeindeversammlungen. Für die Behandlung der Vorlage zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung ist eine Gemeindeversammlung an zwei Tagen geplant, nämlich am 2. und 3. April 2025 in der Mehrzweckhalle. Über die Jahresrechnung 2024 und den Geschäftsbericht 2024 entscheiden die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 10 Juni 2025. Am 24. September 2025 ist eine Gemeindeversammlung geplant, falls dann beschlussreife Geschäfte vorlegen. Über das Budget 2026 wird an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 entschieden.

Kauf von Grundstück

Das Grundstück mit Kataster-Nummer 8342 im Brandenberg befindet sich im Eigentum der Stadt. Die Grundeigentümerin des östlich davon gelegenen Grundstückes mit der Kataster-Nummer 2030 mit einer Grundstückfläche von 721 m2 hat sich bereit erklärt, ihr Grundstück ebenfalls der Stadt zu verkaufen. Der Stadtrat stimmt dem Kaufvertrag für den Erwerb dieses Grundstückes zu.

Einwendungen Fahrplanverfahren

Vom 4. bis 24. März 2024 fand die öffentliche Auflage der Fahrpläne für die Jahre 2025 und 2026 statt. Änderungsbegehren konnten durch die Bevölkerung bis zum 25. März 2024 eingereicht werden. An der Fahrplankonferenz wurden die Vertreter der Stadt darüber informiert, dass die Eingaben von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Wallisellen allesamt mit der Begründung, über keine genügenden Finanzen dafür zu verfügen, abgelehnt worden sind.

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