Inhalt
Grundlagen - Leitbild & Konzept
Die Schweizerischen Bundesverfassung definiert die Kinder- und Jugendförderung KJF in Art. 41 Abs. 1 Bst. g als Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu selbständigen und sozial verantwortlichen Personen, die es in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration zu unterstützen gilt.
Die Kinder- und Jugendförderung (KJF) ist eine Säule der schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik neben dem Schutz und der Mitwirkung/Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG konstituiert die KJF als einen öffentlichen Aufgaben- und Funktionsbereich.
Die Jugendarbeit Wallisellen ermuntert und coacht die Jugendlichen dazu, aktiv am Gemeindeleben teilzunehmen. Jugendliche aus über 20 Nationen besuchen die Jugendarbeit. Wir vermitteln, informieren und helfen weiter – sprich die Jugendarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Partizipation und Integration der Jugendlichen.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Download |
---|
Name | Leitung | Telefon |
---|---|---|
Gesellschaft | Bänninger Michael | 044 832 61 70 |