Familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter

Die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter ermöglicht den Eltern, Erwerbs- und Familienarbeit besser zu vereinbaren. Darum unterstützt und fördert die Stadt Wallisellen die familienergänzende Kinderbetreuung. Für Kinder im Vorschulalter stehen in der Stadt Wallisellen zahlreiche Kinderkrippen/Kindertagesstätten (Kitas) und Tagesfamilien offen. Die Betreuungsqualität in den Betreuungseinrichtungen wird regelmässig von Fachpersonen überprüft.
 

Die Gemeindeversammlung hat am 12. Juni 2012 die Verordnung über die Ausrichtung von Betreuungsbeiträgen für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter der Stadt Wallisellen, Abteilung Gesellschaft, (VoBB) erlassen und einen Rahmenkredit für die Ausrichtung von Betreuungsbeiträgen an die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter genehmigt. Am 11. September 2012 hat der Stadtrat das dazugehörige Reglement über die Ausrichtung von Betreuungsbeiträgen für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter in der Stadt Wallisellen, Abteilung Gesellschaft, (ReBB) in Kraft gesetzt.

Seit 1. November 2012 - mit Gültigkeit ab 1. Januar 2013 - können Eltern einen Subventionsantrag um einen individuellen Betreuungsbeitrag für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter stellen. Der von der Stadt bewilligte Betreuungsbeitrag ist in der Regel jeweils ein Jahr gültig. Die Subventionsverfügungen werden üblicherweise bis zum 31. Juli ausgestellt. Kommt ein Kind in den Kindergarten, so wird die Subventionsverfügung bis zum Kindergarteneintritt Mitte August ausgestellt.

Das Gesuch für einen subventionierten Betreuungsplatz in der Kinderkrippe Arche muss mit deren Formular an die Abteilung Bildung gestellt werden.

Das Antragsformular für eine erstmalige Subvention für familienergänzende Kinderbetreuung finden Sie unter Online-Dienste.

Die Verordnung und das Reglement über die Ausrichtung von Betreuungsbeiträgen für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter finden Sie in unserer Gesetzessammlung.

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