Der Stadtrat Wallisellen hat für den Mehrwertausgleich eine Teilrevision in die Bau- und Zonenordnungen zu Handen der kantonalen Vorprüfung und der öffentlichen Auflage verabschiedet. Die Planungsvorlage umfasst ausschliesslich das Thema «kommunaler Mehrwertausgleich».

Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Kommunaler Mehrwertausgleich, Öffentliche Auflage

Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG, SR 700) im Jahr 2014 wurden die Bestimmungen zur planungsbedingten Mehrwertabschöpfung in Artikel 5 RPG präzisiert. Darauf hat der Kanton Zürich am 1. Januar 2021 das Mehrwertausgleichsgesetz (MAG, LS 700.9) und die dazugehörige Mehrwertausgleichsverordnung (MAV, LS 700.91) in Kraft gesetzt. Gemäss dem Mehrwertausgleichsgesetz ist der Mehrwertausgleich für Um- und Aufzonungen durch die Gemeinden zu regeln. Die Regelungen sollen bis am 1. März 2025 in den Bau- und Zonenordnungen verankert werden.

Der Stadtrat von Wallisellen möchte den Mehrwertausgleich im Rahmen einer Teilrevision in die Bau- und Zonenordnungen einfliessen lassen. Dazu hat er mit Beschluss vom 8. November 2022 (Nr. 2022-1191) eine Planungsvorlage zu Handen der kantonalen Vorprüfung und der öffentlichen Auflage verabschiedet. Die Planungsvorlage umfasst ausschliesslich das Thema «kommunaler Mehrwertausgleich».

Angaben zur Auflage
Die Unterlagen werden vom 17. November 2022 bis 16. Januar 2023 öffentlich aufgelegt. Sie stehen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Alternativ können sie während der Auflagefrist in der Stadtverwaltung, Abteilung Hochbau + Planung, Herzogenmühle 18, Wallisellen während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Ergänzende rechtliche Hinweise
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Inhalt äussern. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Stadtrat Wallisellen, Postfach, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen zu richten. Aus den Einwendungen müssen klar unterscheidbare Anträge und die dazugehörigen Begründungen ersichtlich sein. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.

Frist öffentliche Auflage: 60 Tage, Ablauf der Frist: 16.01.2023

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