Gemeindeversammlung vom 2./3. April 2025 - Ergebnisse
Gemeindeversammlung vom 2./3. April 2025
Anwesend (zu Beginn der Versammlung):
- 2. April 2025: 308 Stimmberechtigte
- 3. April 2025: 270 Stimmberechtigte
Ergebnisse
Teilrevision kommunale Nutzungsplanung
- Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung vom 4. Februar 2025 wird mit Anpassungen durch die Gemeindeversammlung festgesetzt. Sie besteht aus Änderungen der Bau- und Zonenordnung (BZO, WES 711.0), Änderungen des Zonenplans 1:5ꞌ000, dem Ergänzungsplan Baumerhalt 1:5ꞌ000 und dem Ergänzungsplan Zentrumszone Z4 Wallisellen Südost 1:1ꞌ000.
- Der erläuternde Bericht gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung (SR 700.1) wird zur Kenntnis genommen.
- Der Bericht zur Mitwirkung im Sinne von § 7 Abs. 3 Planungs- und Baugesetz (PBG, LS 700.1) wird zur Kenntnis genommen und über die nicht berücksichtigten Einwendungen entschieden.
- Der Baudirektion des Kantons Zürich wird beantragt, die teilrevidierte Nutzungsplanung der Stadt Wallisellen gemäss § 89 PBG zu genehmigen.
- Der Stadtrat wird ermächtigt, Änderungen zu diesem Beschluss in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sie sich als Folge von Auflagen im Genehmigungsverfahren oder von Rechtsmittelentscheiden als notwendig erweisen. Solche Beschlüsse sind zusammen mit der Publikation der Genehmigung gemäss § 5 Abs. 3 PBG öffentlich bekannt zu machen.
Öffentlicher Gestaltungsplan Zentrum Wallisellen
- Die Teilrevision des öffentlichen Gestaltungsplans «Zentrum Wallisellen » vom 4. Februar 2025 wird festgesetzt. Er besteht aus den Änderungen der Bestimmungen, des Situationsplans 1:500 sowie des Schnittplans zu den Höhen 1:500.
- Der erläuternde Bericht gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung (SR 700.1) wird zur Kenntnis genommen.
- Der Bericht zur Mitwirkung im Sinne von § 7 Abs. 3 Planungs- und Baugesetz (PBG, LS 700.1) wird zur Kenntnis genommen und über die nicht berücksichtigten Einwendungen entschieden.
- Der Baudirektion des Kantons Zürich wird beantragt, den teilrevidierten öffentlichen Gestaltungsplan «Zentrum Wallisellen» gemäss § 89 PBG zu genehmigen.
- Der Stadtrat wird ermächtigt, Änderungen zu diesem Beschluss in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sie sich als Folge von Rechtsmittelentscheiden oder von Auflagen im Genehmigungsverfahren als notwendig erweisen. Solche Beschlüsse sind zusammen mit der Publikation der Genehmigung gemäss § 5 Abs. 3 PBG öffentlich bekannt zu machen.
Stimmrechtsrekurs
Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Bülach Rekurs eingereicht werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V. mit § 21a VRG).
Beschwerde
Beschwerden gestützt auf § 170 Abs. 1 Gemeindegesetz gegen gefasste Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung sind innerhalb von 30 Tagen nach der Publikation an den Bezirksrat Bülach zu richten (§ 19 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG).
Protokollberichtigung
Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form einer Aufsichtsbeschwerde innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, erhoben werden. Das Protokoll liegt ab Donnerstag, 10. April 2025, in der Stadtratskanzlei, Zentralstrasse 9, 8304
Wallisellen auf. Eine Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bei Gemeindebeschwerden hat die unterliegende Partei die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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20250402_03 GVB 01 Teilrevision kommunale Nutzungsplanung (PDF, 1.09 MB) | Download | 0 | 20250402_03 GVB 01 Teilrevision kommunale Nutzungsplanung |
20250402_03 GVB 02 Öffentlicher Gestaltungsplan Zentrum Wallisellen (PDF, 115.49 kB) | Download | 1 | 20250402_03 GVB 02 Öffentlicher Gestaltungsplan Zentrum Wallisellen |
20250402_03 PR Gemeindeversammlung_web (PDF, 1.38 MB) | Download | 2 | 20250402_03 PR Gemeindeversammlung_web |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtratskanzlei | 044 832 61 11 | praesidiales@wallisellen.ch |