Kommunale Jugendförderbeiträge
Einreichen des Gesuchs
Jugendvereine oder Vereine mit einer Jugendabteilung können das Gesuch um kommunale Jugendförderbeiträge für das kommende Jahr bis spätestens Montag, 5. Mai 2025 (das Datum des Poststempels ist massgebend, A-Post) an folgender Adresse einreichen:
Stadt Wallisellen
Präsidiales / Kulturkommission
Zentralstrasse 9
8304 Wallisellen
Das Formular ist als Word-Dokument ebenfalls elektronisch verfügbar unter: Wallisellen - Jugendförderbeiträge
Grundlage für die Bemessung und Ausrichtung von Jugendförderbeiträgen ist das Reglement für die Förderung von Vereinen, Kultur und Sport vom 31. August 2021.
Vereine, denen im Jahr 2025 Jugendförderbeiträge zugesprochen worden sind, erhalten die Gesuchsunterlagen direkt von der Abteilung Präsidiales per Post zugestellt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtratskanzlei | 044 832 61 11 | praesidiales@wallisellen.ch |