Verkehrsanordnung Parkverbot Rietwiesenstrasse

2. April 2020

Verkehrsanordnung

Parkverbot Rietwiesenstrasse

Im Einvernehmen mit der Gemeinde Wallisellen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Parkverbot

Rietwiesenstrasse: Auf dem Wendeplatz, Höhe Liegenschaft Nr. 24a, ist das Parkieren von Fahrzeugen verboten.

Verfügende Stelle

Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Wallisellen, 2. April 2020, Abteilung Sicherheit

 

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