Abfallverordnung - Anpassung Abfallgebühren per 1. Januar 2017

22. September 2016
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. September 2016 die Gebühren für das Abfallwesen per 1. Januar 2017 wie folgt neu festgelegt:

Abfallgebühren
inklusive MWST
alt CHF / Stk.neu CHF / Stk.
Haushaltskehricht, Endverkaufspreis  
Walliseller-Kehrichtsack, 17 Liter1.201.00
Walliseller-Kehrichtsack, 35 Liter2.301.85
Walliseller-Kehrichtsack, 60 Liter4.003.20
Sperrgutmarke, pro 5 kg2.602.10
Betriebskehricht, Andockgebühr  
Containerleerung, pro Andockung17.8015.65
Grundgebühr  
Privathaushalt, pro Jahr77.7597.20
Betrieb, pro Jahr64.8081.00
   


Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb von 30 Tagen nach Publikation beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Einem allfälligen Rekurs wird hiermit die aufschiebende Wirkung entzogen. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Wallisellen, 22. September 2016

Gemeinderat Wallisellen
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