Auflageunterlagen Quartiererhaltungszone Bergliweg

29. Januar 2015
Kommunale Bau- und Zonenordnung
Erlass einer Quartiererhaltungszone im Quartier Bergliweg, Wallisellen
Die Gemeindeversammlung hat am 11. Juni 2013 die Initiative "Quartiererhaltungszone Bergliweg" als erheblich erklärt.

Die vom Gemeinderat daraufhin erarbeitete Vorlage gelangt jetzt zur Anhörung und öffentlichen Auflage gemäss § 7 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Die Auflage- und Anhörungsfrist von 60 Tagen beginnt am 30. Januar 2015 und endet am 31. März 2015.
Die Planeinsicht kann während der ordentlichen Büroöffnungszeiten im Gemeindehaus Wallisellen, Büro 210, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, erfolgen.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Wallisellen, Zentralstrasse 9, Postfach, 8304 Wallisellen, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und die Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Quartiererhaltungszone entschieden.

Gemeinderat Wallisellen

Bericht Quartiererhaltungszone Bergliweg
Bau- und Zonenordnung, Synopse Bergliweg
Umzonung Quartiererhaltungszone Bergliweg

Zugehörige Objekte

Auf Social Media teilen