Ersatzwahl Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wallisellen

22. Januar 2015
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wallisellen

Ersatzwahl von 2 Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
Infolge Rücktritt eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege und einer Vakanz aus den Erneuerungswahlen vom 30. März 2014 ist gestützt auf § 57 Gesetz über die politischen Rechte GPR und § 23 Verordnung über die politischen Rechte VPR die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 anzuordnen.

In Anwendung von Artikel 6 Kirchgemeindeordnung und §§ 48 ff GPR sind Wahlvorschläge innert vierzig Tagen seit der Publikation, also bis zum 3. März 2015 (Poststempel A-Post) bei der Gemeinderatskanzlei, Zentralstrasse 9, Postfach, 8304 Wallisellen, einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde mit Geburtsjahr und genauer Adresse versehen sowie eigenhändig unterzeichnet sein.

Der Kandidat beziehungsweise die Kandidatin muss mit Namen, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und genauer Adresse bezeichnet werden.Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge zurückgezogen, oder neue eingereicht werden.
Gehen nicht mehr Wahlvorschläge ein als Sitze zu besetzen sind und werden die eingereichten Wahlvorschläge innert der siebentägigen Nachfrist nicht geändert, so werden der oder die Vorgeschlagenen von der Wahlvorsteherschaft in stiller Wahl gestützt auf Art. 6 Kirchgemeindeordnung als gewählt erklärt. Gehen mehr Vorschläge ein oder werden die Wahlvorschläge abgeändert, so wird am 14. Juni 2015 eine Urnenwahl im ordentlichen Verfahren durchgeführt.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeinderatskanzlei, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, persönlich bezogen, telefonisch (044 832 62 11) oder per E-Mail (praesidialabteilung@wallisellen.ch) bestellt oder auf unserer Website im Onlineschalter (Formular "Wahlvorschlag Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde") heruntergeladen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, Pfr. Paul Buol, Präsident, Rebhaldenstrasse 20a, 8303 Bassersdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Wallisellen, 22. Januar 2015

Die Wahlvorsteherschaft
c/o Gemeindeverwaltung Wallisellen
Präsidialabteilung
Zentralstrasse 9 / Postfach
8304 Wallisellen

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