Erneuerungswahlen der Stadtbehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030, Vorläufige Wahlvorschläge

27. November 2025

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 2. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahl der an der Urne gemäss Art. 5 Gemeindeordnung (GO, WES 101.0) zu wählenden Behörden folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

1.1 Als Mitglied des Stadtrates (6 Mitglieder)

  • Bangerter Adrian, 1980, Unternehmer, neu, SVP
  • Cappelli Fabio, 1990, Leiter Geschäftsstelle Raiffeisenbank / Führungsfachmann mit eidg. FA, neu, FDP
  • De Redelijkheid-Pfister Simone, 1972, Unternehmerin / Berufsschullehrerin, neu, parteilos / Forum pro Wallisellen 
  • Eckereder Thomas, 1974, eidg. dipl. Bankkaufmann, bisher, SVP
  • Frangi Granwehr Verena, 1971, eidg. dipl. Berufsschullehrerin, bisher, parteilos / Forum pro Wallisellen
  • Maurer Murbach Philipp, 1963, Raumplaner / dipl. Ing. ETH, bisher, Grüne / Forum pro Wallisellen
  • Meier Kern Tobias, 1971, Steuerberater, bisher, GLP
  • Merdzanovic Adis, 1986, stv. Gemeindeschreiber, neu, parteilos
  • Pfanner Markus, 1973, Kommunikationsberater / Jurist, neu, parteilos / Forum pro Wallisellen

1.2 Als Präsidentin bzw. Präsident des Stadtrates

  • Bangerter Adrian, 1980, Unternehmer, neu, SVP
  • Maurer Murbach Philipp, 1963, Raumplaner / dipl. Ing. ETH, neu, Grüne / Forum pro Wallisellen 
  • Merdzanovic Adis, 1986, stv. Gemeindeschreiber, neu, parteilos

2.1 Als Mitglied der Schulpflege (5 Mitglieder)

  • Büschlen Roger, 1983, Chief Sales Officer, neu, parteilos
  • Gaus Remo, 1983, eidg. dipl. Spenglermeister, bisher, FDP
  • Holzer Eva-Maria, 1984, Dozentin, neu, parteilos / Forum pro Wallisellen
  • Nussbaumer René, 1968, Primarlehrer / Schulleiter, bisher, SP / Forum pro Wallisellen
  • Peter Thomas, 1984, Projektleiter COO, neu, SVP
  • Saado Nadja, 1975, Lehrperson Kindergarten, neu, Die Mitte
  • Scharpf Deborah, 2001, Studentin, neu, FDP
  • Simeon-Babuin Flurin, 1981, Kommunikationswissenschafter / Krisenmanagement-Experte, neu, parteilos 
  • Zimmermann Philip, 1984, Historiker, neu, GLP

2.2 Als Präsidentin bzw. Präsident der Schulpflege

  • Gaus Remo, 1983, eidg. dipl. Spenglermeister, bisher, FDP
  • Nussbaumer René, 1968, Primarlehrer / Schulleiter, neu, SP / Forum pro Wallisellen
  • Simeon-Babuin Flurin, 1981, Kommunikationswissenschafter / Krisenmanagement-Experte, neu, parteilos

3.1 Als Mitglied der Sozialbehörde (4 Mitglieder)

  • Boll Denise, 1989, Kommunikationsfachfrau / Geschäftsführerin, neu, FDP
  • D‘Alessandro Ronny Fabian, 1990, Sekundarschullehrer, neu, GLP
  • Hoffmann Alexandra, 1976, Maschinenbautechnikerin / Projektleiterin, neu, parteilos, Forum pro Wallisellen
  • Hürlimann Yves, 1990, Fachspezialist Buchhaltung mit eidg. FA, neu, SVP
  • Reymond Stéphanie, 1975, Co-Gesamtleiterin soziale Institution / Sozialarbeiterin, bisher, SP / Forum pro Wallisellen

4.1 Als Mitglied der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (7 Mitglieder)

  • Akes George, 1982, Geschäftsführer, neu, FDP
  • Braun Karin, 1972, Abteilungsleiterin Soziale Dienste Zürich, bisher, SP / Forum pro Wallisellen 
  • Cescutti Stefan, 1963, kaufm. Angestellter, bisher, parteilos / Forum pro Wallisellen
  • Fontana Daniel, 1981, Leiter Steuern, bisher, FDP
  • Pfeiffer Reto, 1984, Jurist / Bezirksrichter, bisher, Grüne / Forum pro Wallisellen
  • Reck Markus, 1962, Betriebsökonom, bisher, GLP
  • Weber Philipp, 1992, Wirtschaftsingenieur / Leiter Qualität, neu, Die Mitte
  • Wechsler Melanie, 1979, Finanzplanerin / kaufm. Angestellte, neu, SVP

4.2 Als Präsident der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission

  • Reck Markus, 1962, Betriebsökonom, neu, GLP

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens Donnerstag, 4. Dezember 2025, 18.30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte, LS 161.1).

Wählbar in die an der Urne zu wählenden Organe ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Stadt Wallisellen hat (§ 23 GPR und Art. 3 Abs. 2 GO). Als Präsidentin oder Präsident einer Behörde kann eine Person gewählt werden, die als Mitglieder dieser Behörde gewählt wird.

Die vorgeschlagenen Personen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname). Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Organ unterzeichnen. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtratskanzlei oder auf der Internetseite der Stadt heruntergeladen werden.

Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wahlvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am Donnerstag, 11. Dezember 2025 amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 2. Oktober 2025 am Sonntag, 8. März 2026, statt. In Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55 Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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