9. Oktober 2014
Erneuerungswahl des Friedensrichters / der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2015 – 2021
Gestützt auf § 57 Gesetz über die politischen Rechte GPR und § 23 Verordnung über die politischen Rechte VPR ist im Jahr 2015 die Erneuerungswahl des Friedensrichters / der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2015 bis 2021 vorgesehen.

In Anwendung von Artikel 16 und 17 Gemeindeordnung und des Gesetzes über die Politischen Rechte sind innert vierzig Tagen seit der Publikation, also bis zum 19. November 2014 (Poststempel A-Post) Wahlvorschläge bei der Gemeinderatskanzlei, Zentralstrasse 9, Postfach, 8304 Wallisellen, einzureichen. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde mit Geburtsjahr und genauer Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Der Kandidat beziehungsweise die Kandidatin muss mit Namen, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und genauer Adresse bezeichnet werden.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von sieben Tagen von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge wieder zurückgezogen werden, aber auch neue eingereicht werden.

Geht nur ein Wahlvorschlag ein, wird der oder die Vorgeschlagene von der Wahlvorsteherschaft als gewählt erklärt. Gehen mehrere Vorschläge ein, wird eine Urnenwahl im ordentlichen Verfahren am 8. März 2015 durchgeführt.

Gemeinderat Wallisellen

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