25. September 2014
Persönliche Freiheit vs. Pragmatischer Sozialhilfe
Die Gemeinde Wallisellen, vertreten durch die Sozialbehörde Wallisellen, nimmt den Entscheid des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 3. September 2014 in Sachen aufsichtsrechtliche Anordnung betreffend Direktzahlung von Mietzinsen (gegen den Beschluss des Bezirksrates Bülach) zur Kenntnis und wird ihn entsprechend umsetzen.

Sie bedauert diesen Entscheid sehr, zumal der Regierungsrat in seiner Begründung der Sozialbehörde folgt, dass der Mietzins als Teil der Unterstützung – anders als der Grundbedarf für den Lebensunterhalt – kein Pauschalbetrag ist, über den Sozialhilfebeziehende frei verfügen können, sondern die tatsächlichen monatlichen Mietkosten darstellt. Dieser Betrag ist, gleich wie die Krankenkassenprämien, zweckgebunden und ausschliesslich für die Mietzinszahlungen bestimmt.

Mit den direkten Mietzinszahlungen hat der Sozialdienst effizient sichergestellt, dass die Mietzinse rechtzeitig bezahlt werden, keine Ausstände entstehen und Vermieter resp. Verwaltungen mit der Sozialabteilung einen zusätzlichen Ansprechpartner haben. Mit den Direktzahlungen waren Zweckentfremdungen der geleisteten Sozialhilfegelder nicht möglich und es mussten auch keine Doppelzahlungen geleistet werden. Ein Effekt, der sich wiederum positiv auf die gesamten Fürsorgekosten ausgewirkt hat und dazu beiträgt, dass Sozialhilfebeziehende ihre Wohnungen nicht verlieren. Ebenfalls wird aktuell in verschiedenen Medien breit und kontrovers diskutiert, wie schwer es für Sozialhilfebeziehende ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Der Regierungsrat hat mit seinem Beschluss die Eigenständigkeit der Sozialhilfebeziehenden höher gewichtet. Er hat es versäumt, die Zahlung des Mietzinses als zweckgebundene Direktzahlungen zu stützen und damit die Praxis der Sozialhilfe zu stärken. Sozialhilfebeziehende sollen befähigt bleiben, mit den an sie ausgerichteten Geldmitteln eigenverantwortlich umzugehen. Der Bezirksrat Bülach, beurteilt die Direktzahlung der Mietzinse sogar als eine Verletzung der persönlichen Rechte und Freiheiten des Individuums.

Zahlen also künftig Sozialhilfebeziehende trotz Eigenverantwortlichkeit ihre Miete unregelmässig oder nicht, wird stillschweigend in Kauf genommen, dass die Gemeinde, d.h. ihre SteuerzahlerInnen, die Folgen und damit die Mehrkosten zu übernehmen haben.

Sozialbehörde Wallisellen

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