Verkehrsbeschränkungen Stadtfest

13. Juni 2025

Stadtfest Wallisellen

Vom Freitag, 4. Juli bis Sonntag, 6. Juli 2025 findet auf dem Stadtgebiet Wallisellen die Durchführung des Stadtfestes statt. Aufgrund von verschiedenen Veranstaltungen an diversen Örtlichkeiten kommt es um das Festgelände zu Verkehrsbeschränkungen.

Öffentlicher Verkehr

Die Festaktivitäten führen zu Einschränkungen im öffentlichen Busverkehr der Verkehrsbetriebe Glattal (VBG). Ebenfalls werden bestimmte Haltestellen nicht bedient. Bitte beachten Sie den für das Festwochenende gültigen Fahrplan.

Verkehrsbeschränkungen

Gestützt auf Art 3 Abs. 6 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) vom 19. Dezember 1958, die Verordnung über die Strassensignalisationen (SSV) vom 5. September 1979 und die Kantonale Signalisationsverordnung vom 21. November 2001 wird angeordnet:

Montag, 30. Juni 2025, vom 07.00 Uhr bis Montag, 7. Juli 2025, 17.00 Uhr

Parkverbot (Signal 2.50):

Die nachfolgenden Parkfelder werden mit einem Parkverbot belegt:

  • PP Zentralstrasse              Gebührenpflichtige Parkplätze, gesamter Platz
  • Stadthausplatz                   Gebührenpflichtige Parkplätze, gesamter Platz
  • Wägelwiesenstrasse          Gebührenpflichtige Parkplätze, entlang der Strasse

 

Freitag, 4. Juli 2025, 08.00 Uhr bis Sonntag, 6. Juli 2025, 23.00 Uhr

Allgemeines Fahrverbot (Signal 2.01):

Die Strasse wird für jeglichen Verkehr gesperrt

  • Kirchstrasse, Teilstück Rosenbergstrasse bis Neugutstrasse
  • Untere Bahnhofstrasse, Teilstück Neugutstrasse bis Schwarzackerstrasse
  • Zentralstrasse, Obere Kirchstrasse bis Alte Winterthurerstrasse
  • Obere Kirchstrasse, Teilstück Zentralstrasse bis Rosenbergstrasse
  • Rosenbergstrasse, Teilstück Obere Kirchstrasse bis Säntisstrasse

 

Sackgasse (Signal 4.09):

  • Kreuzung Neugutstrasse/Kirchstrasse, beidseitig, die Durchfahrt über die Neugutstrasse ist nicht möglich
  • Kreuzung Rotackerstrasse/Kirchstrasse, beidseitig, die Durchfahrt über die Kirchstrasse ist nicht möglich
  • Kreuzung Kirchstrasse/Rosenbergstrasse/Säntisstrasse, die Durchfahrt über die Rosenbergstrasse ist nicht möglich
  • Obere Kirchstrasse/Zentralstrasse, die Durchfahrt ist nicht möglich
  • Bürglistrasse, Obere Kirchstrasse die Durchfahrt ist nicht möglich
  • Rosenbergstrasse, Obere Kirchstrasse, die Durchfahrt ist nicht möglich

 

Freitag, 4. Juli 2025, 08.00 Uhr bis Montag, 7. Juli 2025, 17.00 Uhr

Parkverbot (Signal 2.50):

Die Umfahrung ist örtlich mit einer Umleitung (Signal 4.34.1) signalisiert.

Die nachfolgenden Parkfelder werden mit einem Parkverbot belegt:

  • Parkfelder Blaue Zone an der Bahnhofstrasse 32-36
  • Parkfelder Blaue Zone an der Bahnhofstrasse 30 bis Querstrasse
  • Parkfelder an der Neugutstrasse 2-4
  • Parkfelder Blaue Zone entlang der Umleitung über die Riedenerstrasse, von der Neugutstrasse bis zur Alte Winterthurerstrasse

 

Samstag, 5. Juli 2025, 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Allgemeines Fahrverbot (Signal 2.01):

Bahnhofstrasse, Teilstück Rotackerstrasse bis Kirchstrasse: Die Anlieferung ist bis 10.00 Uhr, der Abtransport bis 20.00 Uhr gestattet.

Parkverbot (Signal 2.50):

Die nachfolgenden Parkfelder werden mit einem Parkverbot belegt

  • Bahnhofstrasse, Teilstück Rotackerstrasse bis Kirchstrasse

Sackgasse (Signal 4.09):

Querstrasse, die Signalisation (Einfahrt verboten Signal, 2.02) von der Schwarzackerstrasse herkommend wird temporär aufgehoben. Die Durchfahrt in die Bahnhofstrasse ist nicht möglich.

Archengässli, die Signalisation (Einfahrt verboten, Signal 2.02) von der Schwarzackerstrasse herkommend wird temporär aufgehoben. Die Durchfahrt in die Bahnhofstrasse ist nicht möglich.

 

Weitere Beschränkungen

Werden unter Berücksichtigung der Veranstaltung vor Ort kurzfristig angeordnet. Übertretungen der signalisierten Verkehrsbeschränkungen werden gemäss Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr geahndet. Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.

Verkehrsbehinderung

Zugehörige Objekte

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