Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2025 - Ergebnisse
Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2025
Anwesend (zu Beginn der Versammlung): 69 Stimmberechtigte
Ergebnisse
- Der Geschäftsbericht 2024 wird genehmigt.
- Die Jahresrechnung 2024 wird genehmigt.
Stimmrechtsrekurs
Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Bülach Rekurs eingereicht werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V. mit § 21a VRG).
Beschwerde
Beschwerden gestützt auf § 170 Abs. 1 Gemeindegesetz gegen gefasste Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung sind innerhalb von 30 Tagen nach der Publikation an den Bezirksrat Bülach zu richten (§ 19 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG).
Protokollberichtigung
Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form einer Aufsichtsbeschwerde innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, erhoben werden. Das Protokoll liegt ab Donnerstag, 12. Juni 2025, in der Stadtratskanzlei, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen auf. Eine Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bei Gemeindebeschwerden hat die unterliegende Partei die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtratskanzlei | 044 832 61 11 | praesidiales@wallisellen.ch |