Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen
Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen:
Bund 25-0074 Wallisellen
S-2527042.1
Transformatorenstation TS 29 Im Langacker
- Neubau auf der Parzelle 9778 in der Wohnzone 2.7
Koordinaten: 2688104 / 1251493
L-2527024.1
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS 11 Schönenhof und TS 29 im Langacker
- Neubau der Kabelschutzrohranlage ab der Verzweigung Neue Winterthurerstrasse entlang der Strasse im Langacker inkl. Neubau der Einführung in die neue Transformatorenstation 29 Im Langacker
- Kabeleinzug in teils bestehende Rohranlage
Koordinaten: von 2688554 / 1251888 nach 2268810 / 1125149
L-2527028.1
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS 51 Einfang und TS 29 im Langacker
- Neubau der Kabelschutzrohranlage ab der Verzweigung Neue Winterthurerstrasse entlang der Strasse im Langacker inkl. Neubau der Einführung in die neue Transformatorenstation 29 Im Langacker
- Kabeleinzug in teils bestehende Rohranlage
Koordinaten: von 2687984 / 1251788 nach 2268810 / 1251490
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat haben die die werke versorgung wallisellen ag, Industriestrasse 13, 8304 Wallisellen, im Namen von die werke versorgung wallisellen ag, Industriestrasse 13, 8304 Wallisellen die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen liegen vom 05.06.2025 bis zum 07.07.2025 in der Stadtverwaltung Wallisellen, Abteilung Hochbau + Planung, 5. OG Neubau, Zentralstrasse 9 in 8304 Wallisellen während den Bürozeiten öffentlich auf. Da das Ende der Publikationsfrist auf den Samstag,
05.07.2025 fällt, wird bis am folgenden Montag, den 07.07.2025 publiziert.
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/5489/20512edbab online zur Einsicht zur Verfügung. Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Rechtliche Hinweise
Enteignungsbann
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Einsprachen, Einwände und Begehren
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder
schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]).
Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
- Einsprachen gegen die Enteignung;
- Begehren nach den Artikeln 7-10 EntG;
- Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
- Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
- die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit
behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Frist: 30 Tage, Ablauf der Frist: 07.07.2025
Da das Ende der Publikationsfrist auf den Samstag, 05.07.2025 fällt,
wird bis am folgenden Montag, den 07.07.2025 publiziert.
Kontaktstelle
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Hochbau | 044 832 63 63 | hochbau@wallisellen.ch |