Aufhebung allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Stadtgebiet von Wallisellen

1. September 2022

Aufgrund der ausreichenden Regenschauer in den letzten Tagen kann das seit dem 26. Juli 2022 gültige allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Stadtgebiet Wallisellen per 30. August 2022 aufgehoben werden.

Das für den Wald und die Waldesnähe geltende absolute Feuerverbot des Kantons Zürich ist ebenfalls per 1. September, 12 Uhr, aufgehoben. Die Waldbrandgefahr wird von «gross» (Stufe 4 von 5) auf «erheblich» (Stufe 3 von 5) zurückgestuft. Es besteht somit weiterhin erhebliche Waldbrandgefahr. Die Baudirektion ruft die Bevölkerung zur Vorsicht beim Feuern im Wald und in Waldesnähe auf.

Die folgenden Verhaltensregeln sind unbedingt zu beachten:

- Kein brennendes oder glühendes Material wegwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.)
- Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfachen
- Feuer laufend überwachen und Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig mit Wasser löschen
- Bei starkem und böigem Wind aufs Feuern verzichten

Besten Dank für Ihr Verständnis.
Stadtrat Wallisellen

Feuer

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