Verkehrsbeschränkungen "Riedener-Märt"
Gestützt auf Art 3 Abs. 6 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) vom 19. Dezember 1958, die Verordnung über die Strassensignalisation (SSV) vom 5. September 1979 und die kantonale Signalisationsverordnung vom 21. November 2001 wird angeordnet:
Samstag, 25. September 2021, von 07.00 bis 18.00 Uhr
Allgemeines Fahr- und Parkverbot
für die nachfolgenden Strassen:
- Riedenerstrasse Teilstück Obere Kirchstrasse bis Einmündung Lindenstrasse (Zufahrt Anwohner Guyerstrasse gestattet)
- Schulerweg Teilstück Riedenerstrasse bis Verzweigung Lindenstrasse
- Lindenstrasse Teilstück Riedenerstrasse bis Verzweigung Schulerweg
- Wägelwiesenstrasse Gebührenpflichtige Parkplätze entlang der Strasse
Die Zufahrt für Anwohner und Besucher ist während der Sperrzeiten nicht gestattet.
Vorbehalten bleibt die Durchführung der Veranstaltung. Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Sicherheitsabteilung