Vorübergehende Verkehrsanordnung - Richtistrasse

17. Dezember 2020
Vorübergehende Verkehrsanordnungen

Im Zusammenhang mit einer Baustellenzufahrt aufgrund Bauarbeiten und zur Sicherstellung der Fussgängersicherheit auf dem Gehweg werden folgende Parkplätze temporär aufgehoben:

Ort Richtistrasse, 8304 Wallisellen
Parkplatz Nrn. 7 – 17
Dauer Ab Freitag, 1. Januar 2021 bis voraussichtlich Ende Dezember 2021
Signalisation Ab dem noch bestehenden Parkfeld, Höhe Richtistrasse 9, bis Höhe Richtistrasse 3 ist das Parkieren von Fahrzeugen verboten (Signal Nr. 2.50 "Parkieren verboten").

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Bülach Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Wallisellen, 17. Dezember 2020, Abteilung Sicherheit 

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