Der Ombudsmann ist ein neutraler Mittler zwischen Bürger und Verwaltung. Er setzt sich in erster Linie für den Schutz der Rechte und Interessen von Bürgerinnen und Bürgern ein und ist unabhängig von Behörden und Verwaltung. Alle Behörden und Verwaltungsabteilungen der Stadt Wallisellen sowie die städtischen Betriebe können vom Ombudsmann überprüft werden. Der Ombudsmann untersucht auf Wunsch von Beteiligten, ob Behörden und Verwaltung nach Recht und Billigkeit verfahren. Der Überprüfung entzogen sind Entscheide des Souveräns sowie des Friedensrichters und rein privatrechtliche Angelegenheiten. Ebenfalls nicht einwirken kann der kommunale Ombudsmann in Angelegenheiten des Bundes und des Kantons sowie in hängige Rechtsmittelverfahren. Der Leiter der Ombudsstelle hat das Recht auf vollständige Akteneinsicht. Er selber untersteht dem Amtsgeheimnis. Seine Tätigkeit ist für die Beteiligten unentgeltlich.