Meldepflicht

Ersthundehalter/-innen müssen sich vorgängig bei den Bevölkerungsdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank AMICUS. Erst danach kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind neben der Meldung an AMICUS verpflichtet, ihre Hunde, welche älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei den Bevölkerungsdiensten Wallisellen anzumelden.

Innert derselben Frist sind den Bevölkerungsdiensten und AMICUS (www.amicus.ch, info@amicus.ch oder Tel. 0848 777 100) folgende Mutationen zu melden:

• Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
• Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
• Ausfuhr und Tod des Hundes

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Bevölkerungsdiensten bekanntgegeben werden.

Zur Anmeldung benötigen wir:
- Impfbüchlein / Hundepass oder PetCard
- Haftpflichtversicherung


Hundeabgabe
Die Höhe der jährlichen Abgabe beträgt pro Hund und Jahr Fr. 180.00. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Abgabe Gemeinde Fr. 150.00 + Abgabe Kanton Fr. 30.00
Eine Reduktion auf die Hälfte der Kantons- und Gemeindeabgabe wird gewährt, wenn die Hundehaltung erst nach dem 30. Juni angetreten wird oder der Hund erst dann das Alter von drei Monaten erreicht.

Hundeausbildung
Mit Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung per 1. Juni 2025 gilt eine praktische Ausbildungspflicht für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse oder Rasse. Neu müssen Hundehalterinnen und Hundehalter, die noch nie oder seit über zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, einen Theoriekurs mit abschliessender Prüfung absolvieren. Hundeausbildnerinnen und -ausbildner benötigen eine gültige Bewilligung des Veterinäramts Kanton Zürich, damit ihre Kurse anerkannt werden.

Theoretische Ausbildung
Der Kurs dauert im Schnitt zwei Stunden und ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton Zürich zu absolvieren.

Praktische Ausbildung
Die praktische Hundeausbildung gilt für alle Hundehaltende. Die Ausbildung umfasst sechs Lektionen und ist innert zwölf Monaten nach Beginn der Hundehaltung zu absolvieren, wobei der Hund zu Beginn der praktischen mindestens sechs Monate alt sein muss.

Haftpflichtversicherung
Halterinnen und Halter müssen für Hunde jeglicher Grösse und Rasse eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Fr. 1 Mio. abschliessen, welche auch die Hundehaltung einschliesst. Ein Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung muss vorgewiesen werden können, sofern er verlangt wird.

Weitere Informationen zur Hundehaltung im Kanton Zürich finden Sie unter www.codex-hund.ch und www.veta.zh.ch.

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