Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, Kommunaler Mehrwertausgleich, Inkrafttreten

27. November 2025

Die Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO) zum Mehrwertausgleich und das dazugehörige Fondsreglement wurden am 17. September 2024 durch die Gemeindeversammlung festgesetzt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung 0349/24 vom 3. Dezember 2024 die Teilrevision genehmigt.

Der Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung und die Genehmigungsverfügung der Baudirektion zur Teilrevision der BZO zum «kommunalen Mehrwertausgleich» wurden gemäss § 5 Abs. 3 Planungs- und Baugesetz (PBG) öffentlich bekannt gemacht. Die Beschlüsse und dazugehörigen Unterlagen lagen ab dem 12. Dezember 2024 während 30 Tagen öffentlich auf.

Mit Rechtskraftbescheinigung vom 13. Oktober 2025 bestätigt das Baurekursgericht, dass gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung und die Genehmigungsverfügung der Baudirektion keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Mit Beschluss Nr. 2024-239 vom 9. Juli 2024 setzte der Stadtrat die Teilrevision der BZO zum «kommunalen Mehrwertausgleich» per 1. Januar 2025 in Kraft. 

Gegen diesen Inkraftsetzungsbeschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung, schriftlich beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, Rekurs erhoben werden. Die Schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Stadtrat Wallisellen

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