Teilrevision Reglement über das Förderprogramm Energie und den Energiefonds
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 18. November 2025 eine Teilrevision des Reglements über das Förderprogramm Energie und den Energiefonds genehmigt. Die Änderungen des Reglements über das Förderprogramm Energie und den Energiefonds treten per 1. Januar 2026 in Kraft.
Das Reglement liegt ab dem Veröffentlichungsdatum gestützt auf § 7 Gemeindegesetz während 30 Tagen öffentlich auf. Gleichzeitig wird das Reglement auf der Internetseite der Stadt Wallisellen unter www.wallisellen.ch/regl_energie veröffentlicht.
Gegen die Teilrevision des Reglements kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Stadtrat Wallisellen
Zugehörige Objekte
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| 722.7 Reglement über das Förderprogramm Energie und den Energiefonds (PDF, 457.41 kB) | Download | 0 | 722.7 Reglement über das Förderprogramm Energie und den Energiefonds |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Umwelt | 044 832 62 10 | umwelt@wallisellen.ch |
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| Energiestadt |