Bäume und Sträucher an öffentlichen Strassen
Bäume und Sträucher an öffentlichen Strassen
Zur Gewährleistung einer einwandfreien Reinigung, eines speditiven Winterdienstes und einer sicheren Beleuchtung der öffentlichen Strassenräume ist die Stadt auf die Unterstützung aller Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer angewiesen. Mit einem allenfalls erforderlichen
fachgerechten Rückschnitt der privaten Bäume, Sträucher und Hecken wird hierzu ein wichtiger Beitrag geleistet.
Folgende Masse sind zu beachten:
- Durchfahrt von Fahrzeugen: Gewährleistung eines Lichtraumprofils von 2.50 m Höhe bei Fusswegen und 4.50 m Höhe bei Strassen. Bei Sträuchern und Hecken ist darauf zu achten, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.
- Strassenbeleuchtungen: Bäume, Sträucher und Hecken sind so zurückzuschneiden, dass die öffentliche Beleuchtung der Fusswege und Strassen nicht beeinträchtigt wird. Ebenso sollte die Zugänglichkeit von Hydranten für die Feuerwehr gewährleistet sein.
Die Verkehrsteilnehmenden und die Abteilung Tiefbau + Landschaft danken für die Unterstützung. Bei Fragen steht der Bereich Unterhalt (044 832 60 10) gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Unterhalt | 044 832 60 10 | unterhalt@wallisellen.ch |