Notariatskreis Wallisellen – Ersatz- und Erneuerungswahl der Notarin / des Notars, vorläufiger Wahlvorschlag

16. Oktober 2025

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 28. August 2025 ist für die Ersatz- und Erneuerungswahl der Notarin / des Notars innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

  • Eisenhut Matthias, 1986, Nürensdorf, Notar-Stellvertreter

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) kann innert einer Frist von sieben Tagen, bis spätestens 23. Oktober 2025, 18.30 Uhr, der eingereichte Wahlvorschlag geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, eingereicht werden.

Wahlvorschläge sind von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreis zu unterzeichnen und zusammen mit dem Wahlfähigkeitszeugnis der kandidierenden Person einzureichen.
Das Formular für den Wahlvorschlag kann bei der Stadtratskanzlei der Sitzgemeinde Stadt Wallisellen bezogen oder auf ihrer Internetseite heruntergeladen werden. Wählbar sind gemäss Art. 22 KV (LS 101) kantonal Stimmberechtigte, denen das Wahlfähigkeitszeugnis des Obergerichts gemäss §§ 8 und 10 Notariatsgesetz (LS 242) erteilt wurde.

Die wahlleitende Behörde erklärt die bisher vorgeschlagene Person nach Ablauf der siebentägigen Frist als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind diese nicht erfüllt, findet ein Wahlgang an der Urne statt.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Wahlurne

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