Aus den Verhandlungen der Behörden
Aus dem Stadtrat
Urnenabstimmung über Lifte am Bahnhof
Mit Beschluss vom 2. Dezember 2024 hat die Gemeindeversammlung die Initiative «SBB MehrSpur / Einbau Lifte zu allen Perrons» angenommen. Der Stadtrat wurde mit der Ausarbeitung eines Projekts zur Lifterschliessung in der Unterführung «Mitte» am Bahnhof Wallisellen mit entsprechender Umsetzungsvorlage zur Bewilligung des dafür notwendigen Investitionskredits beauftragt. In der Folge wurden vier Lifte geplant: Zwei Perronlifte sowie je ein Lift beim Bahnhofplatz am nördlichen und beim Signumplatz am südlichen Ende der Unterführung. Der Einbau der Lifte greift in das Eigentum Dritter ein und bedingt erhebliche Eingriffe in den baulichen Bestand am Bahnhof; daher fallen hohe Investitionskosten an. Die notwendige Ausgabe für die Umsetzung des Projekts beträgt CHF 10.242 Mio. (inkl. MWST, +/- 20 %). Da der Lift beim Signumplatz einen beschränkten Nutzen aufweist, hat der Stadtrat eine zweite Variante mit drei Liften ausgearbeitet, für die eine Ausgabe von CHF 8.110 Mio. (inkl. MWST, +/- 20 %) notwendig ist. Der Stadtrat empfiehlt die Vorlage mit vier Liften zur Ablehnung und die Vorlage mit drei Liften zur Annahme. Der Stadtrat verabschiedet die Abstimmungsvorlage mit Stichfrage an die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission zur Antragsstellung. Die Stimmberechtigten entscheiden an der Urnenabstimmung vom 30. November 2025 über das Geschäft.
Das Grundstück «Bahnhofplatz» einschliesslich Rampe und Treppe zur Unterführung «Mitte» steht im Eigentum der UBS Fund Management (Switzerland) AG. Daher ist der Einbau eines Personenlifts in diesem Bereich nur mit deren Zustimmung möglich. Um die Umsetzbarkeit der Vorlage zu sichern, sollen die Grundsätze und die künftigen Rechtsverhältnisse zwischen der Stadt und der UBS Fund Management (Switzerland) AG bei einem allfälligen Lifteinbau bereits jetzt in einem Dienstbarkeitsvertrag geregelt werden. Der Stadtrat stimmt einer Vereinbarung zwischen der Stadt und der UBS Fund Management (Switzerland) AG über die Grundsätze und künftigen Rechtsverhältnisse beim Einbau eines Personenlifts zwischen der Personenunterführung «Mitte» und dem Bahnhofplatz Wallisellen zu unter dem Vorbehalt, dass die Umsetzungsvorlage an der Urnenabstimmung angenommen wird.
Zusätzliche Stellen im Stadtammann- und Betreibungsamt Wallisellen-Dietlikon
Der Stadtrat ist in organisatorischer und personeller Hinsicht für das Stadtammann- und Betreibungsamt Wallisellen-Dietlikon verantwortlich, soweit die Aufsicht nicht in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts fällt. Das Betreibungsamt Wallisellen-Dietlikon vollstreckt insbesondere die Verfahren der Schuldbetreibung nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs und hat im Jahr 2024 knapp 9'500 Betreibungsverfahren bearbeitet und 3'850 Pfändungen vollzogen. Sowohl Pfändungen wie auch Betreibungsverfahren haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Von einer Umkehr dieser Entwicklung ist nicht auszugehen, da die Bevölkerungszahl weiter steigt und sich die wirtschaftliche Lage in den nächsten Jahren kaum so stark entspannen wird, dass mit einem Rückgang der Betreibungsverfahren zu rechnen ist. Durch die gesellschaftlichen Veränderungen bei Familien (z.B. Patchworkfamilien) und komplizierteren Einkommensverhältnissen (mehrere Arbeitgeber), wurde die Bearbeitung der Fälle komplexer und aufwändiger. Mit den eingeleiteten Massnahmen in der Organisation und der Digitalisierung konnte eine Effizienzsteigerung erreicht werden. Dennoch hat die Arbeitslast eine Grösse erreicht, die mit den vorhandenen personellen Ressourcen in der gewohnten Qualität nicht mehr sichergestellt werden kann. Das Betreibungsinspektorats als kantonaler Oberbehörde ersucht die Stadt Wallisellen als Sitzgemeinde aufgrund der angestiegenen Fallzahlen um zusätzliche Stellenressourcen. Der Stadtrat genehmigt per 1. Januar 2026 der Schaffung neuer Stellen im Umfang von 120 Stellenprozenten.
Kredit für Wohnungssanierung
Die Liegenschaft Im Wiesengrund 12, Baujahr 1952, wurde im Jahr 2010 von der Stadt erworben und wird im Finanzvermögen als Wohnhaus genutzt. Im 1. Obergeschoss befindet sich eine Dreizimmerwohnung, bei der die Mietperson ausgezogen ist. Die Wohnung ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand und nicht wiedervermietbar. Insbesondere Küche und Bad weisen einen erhöhten Sanierungsbedarf auf und müssen für eine Neuvermietung dringend renoviert werden. Die ganze Wohnung muss neu gestrichen und die Bodenbeläge ersetzt werden. Zudem wird die Wohnung an einen zentralen Boiler angeschlossen. Der Stadtrat bewilligt einen Kredit in der Höhe von CHF 95'000.00 ausserhalb des Budgets für die Wohnungssanierung.
Vernehmlassung zu Baudenkmälern
Die Baudirektion des Kantons Zürich die Stadt eingeladen, zur Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes betreffend «Baudenkmäler» Stellung zu nehmen. Der Erhalt von ausgewählten Gebäuden ist wichtig für den Charakter und die Identität von Dörfern und Städten. Mit der Innenentwicklung sowie den energetischen Anforderungen stehen den denkmalpflegerischen Interessen weitere öffentliche Interessen entgegen. Ziel der Revision ist es, die sinnvolle Nutzung, energetische Modernisierung und Weiterentwicklung von Baudenkmälern zu unterstützen, die Prozesse zu beschleunigen und die Stellung der Eigentümerschaften zu stärken. Der Stadtrat hat seine Stellungnahme zur Teilrevision verabschiedet und darin mehrere Anträge gestellt, unter anderem für eine aktives Mitspracherecht der Städte und Gemeinden im Inventarisierungsprozess, damit kommunal-spezifische Kriterien besser berücksichtigt werden können.
Auftragsvergabe für Pflegearbeiten im Hörnligraben
Das Projekt Offenlegung Hörnligraben im Rahmen der 2. Etappe des Gewässerschutzkonzepts Wallisellen-Dietlikon wurde im Jahr 2022 abgeschlossen. Die Begrünung der Bachböschung und Umgebung wurde im Herbst 2021 fertiggestellt. Die dreijährige Entwicklungspflege, welche die Funktionsfähigkeit des Gewässerlaufs und der angrenzenden Grünflächen sicherstellte, lief im Herbst 2024 aus. Die nun im Regelbetrieb anfallenden Pflegearbeiten des genannten Objekts wurden zwischenzeitlich in einem verbindlichen Pflegeplan festgehalten. Während der Entwicklungspflege konnten zudem diverse Optimierungen an der Begrünung vorgenommen und Erfahrungen gesammelt werden. Für die jährlich anfallenden Pflegearbeiten wurde eine Offerte eingeholt. Die offerierten Leistungen umfassen den ökologischen Gewässerunterhalt und die weiterführende Entwicklungspflege im Revitalisierungsperimeter auf rund 600 m Gewässerlänge mit rund 9'000 m2 Grünflächen. Der Stadtrat vergibt den Auftrag für die Folgepflege für die Jahre 2025 bis 2028 befristet zum Preis von rund CHF 130'000.00 inkl. MWST.
Kreditgenehmigung für Brunnenstrasse
Mit Beschluss vom 7. November 2023 verabschiedete der Stadtrat die Strategie «Strassen und Plätze». Die sogenannten Quartiernetze bilden in dieser Strategie die Grundlage der Verkehrswegverbindungen im Quartier und sollen siedlungsorientiert umgebaut werden. Die erforderliche Sanierung der Brunnenstrasse im Rahmen der ordentlichen Werterhaltungsstrategie bot die Gelegenheit, die konkrete Umsetzung eines Quartiernetzabschnitts anzugehen. Durch eine Projektanpassung konnten die Interessen eine Sammel-Einsprache aus dem Auflageverfahren berücksichtig werden, so dass die Einsprache zurückgezogen wurde. Für die Wiederinstandstellung der Brunnenstrasse genehmigt der Stadtrat einen Kredit in der Höhe von CHF 733'000.00.
Neues Fahrzeug für Strassenreinigung
Der Bereich Unterhalt in der Abteilung Tiefbau + Landschaft führt im Wesentlichen den betrieblichen und baulichen Unterhalt der Strassen, Grünflächen und Abwasseranlagen durch. Neben den stadteigenen Flächen werden, auf Basis von Dienstbarkeitsverträgen, in zunehmendem Mass private Flächen bewirtschaftet, die dem öffentlichen Gebrauch gewidmet sind. Die erforderliche Mobilität der Mitarbeitenden im Bereich Unterhalt zur Erfüllung der täglichen Aufgaben wird über einen umfangreichen Fahrzeugbestand gewährleistet.
Um die energie- und klimapolitischen Ziele der Stadt zu erreichen, geniesst das Thema Nachhaltigkeit bei der erforderlichen Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten ein hohen Stellenwert. Der Stadtrat hat den Beschaffungsstandard 2021 verabschiedet. Durch die Anschaffung eines elektrobetriebenen Fahrzeugs werden die Nachhaltigkeitsstandards eingehalten. Ein fremdverschuldeter Unfall führte im Frühjahr 2025 zu einem Totalschaden an einem Fahrzeug, das hauptsächlich in der Strassenreinigung zum Einsatz kommt. Aufgrund des Alters des betroffenen Fahrzeugs wurde versicherungsseitig nur ein Restwert in Höhe von CHF 15’480.00 ausbezahlt. Um den Betrieb möglichst reibungslos zu gewährleisten, wird möglichst rasch ein Ersatzfahrzeug benötigt. Es wurde grundsätzlich eine breite Palette von Ersatzfahrzeugen in Erwägung gezogen. Die Fahrzeuge wurden anhand von Vorführungen und Testfahrten miteinander verglichen. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist die rasche Verfügbarkeit des Ersatzfahrzeugs. Die Auswertung zeigt auf, dass das ein Fahrzeug «FUSO eCanter 4S15e» am geeignetsten für den Unterhaltsbetrieb und gleichzeitig als wenig gefahrene Occasion sofort verfügbar ist. Mit dem Einsatz dieses elektrobetriebenen Fahrzeugs kann mit einer Kosteneinsparung von rund 50 % bei den Betriebs- und Unterhaltskosten gegenüber einem brennstoffbetriebenen Fahrzeug gerechnet werden. Dies entspricht rund CHF 2'000.00 pro Betriebsjahr. Der Stadtrat stimmt der Beschaffung des Ersatzfahrzeugs «Fuso eCanter» zu und bewilligt dafür einen Kredit in der Höhe von CHF 61'200.00 ausserhalb des Budgets.
Kreditgenehmigung für behindertengerechten Ausbau von Bushaltestellen
Mit Beschluss vom 19. November 2024 nahm der Stadtrat das Konzept für den behindertengerechten Ausbau von Bushaltestellen entlang der Gemeindestrassen zur Kenntnis und gab die Pläne für die erste Realisierungsetappe (Haltestellen Blumenweg, Friedhof, Haldenstrasse, Säntisstrasse und Schulhaus Bürgli) für die öffentliche Planauflage gemäss frei. Mit Auflage vom 28. November 2024 bis 30. Dezember 2024 lagen die Projektunterlagen der Bushaltekanten Etappe 1 öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen gegen das Projekt ein. Die Umsetzung der 1. Etappe beinhaltet die Anpassung und Anhebung von sechs Bushaltekanten. Zwei Haltekanten werden bei der Station Blumenweg realisiert, die anderen vier Stationen beinhalten jeweils eine Haltekante, weil dort der Bus einen Rundkurs fährt.
Die Busstationen Blumenweg, Friedhof, Säntisstrasse und Schulhaus Bürgli werden aufgrund von Konflikten mit den örtlichen Gegebenheiten leicht verschoben. Alle neuen Haltekanten werden mit dem Randabschluss «Züribord» erstellt, welcher eine Höhe von durchgehend 22 cm aufweist. Damit werden nicht nur die Minimalanforderungen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz erfüllt, sondern auch für alle ÖV-Kunden die höchste Ausbaustufe erreicht. Der Stadtrat genehmigt den Baukredit zur Umsetzung der Gestaltung von Bushaltestellen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz als gebundene Ausgaben in der Höhe von CHF 282'500.00.
Projekt für barrierefreie Mobilität
Die Stadt setzt sich aktiv für einen generationengerechten Lebensraum ein. Im Alterskonzept 2020 – 2026 ist das Handlungsfeld «Barrierefrei mobil im öffentlichen Raum» verankert. Dieses verfolgt das Ziel, die Mobilität älterer Menschen sowie von Personen mit Einschränkungen zu fördern, indem bauliche und organisatorische Barrieren im öffentlichen Raum systematisch erkannt und reduziert werden. Kleine Schwellen, ungenügende Querungsmöglichkeiten oder zu kurze Grünphasen können eine selbstständige Fortbewegung erheblich erschweren. Der Abbau solcher Hürden stärkt nicht nur die Mobilität, sondern auch die soziale Teilhabe. Gemäss Altersleitbild soll die Stadt Seniorinnen und Senioren und ihre spezifischen Bedürfnisse ernst nehmen und ihnen in allen Lebenssituationen zur Seite stehen. Mit der Umsetzung dieses Projekts wird insbesondere die betreffende Kernaussage 2 – Generationengerechter Wohn- und Lebensraum konkretisiert: «Begegnungsorte, Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsangebote müssen auch bei eingeschränkter Mobilität sicher erreichbar sein.» Der Stadtrat nimmt vom Projekt «Barrierefrei mobil im öffentlichen Raum» Kenntnis. Das Projekt basiert auf einem partizipativen Ansatz. Geplant ist die Durchführung von mindestens drei Quartierbegehungen mit älteren Menschen (inkl. Rollstuhlnutzende, Personen mit Rollator oder Sehbehinderungen), begleitet von Fachpersonen. Dabei sollen konkrete Hindernisse und Schwachstellen im öffentlichen Raum identifiziert, Quartierperlen (positive Beispiel) erfasst und ein Bericht mit konkreten Massnahmenvorschlägen zum Abbau der identifizierten Barrieren verfasst werden.
Zugehörige Objekte
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20250708_SRB 2025-227_Stadtammann- und Betreibungsamt, Stellenschaffung für Betreibungsamt (PDF, 996.43 kB) | Download | 0 | 20250708_SRB 2025-227_Stadtammann- und Betreibungsamt, Stellenschaffung für Betreibungsamt |
20250708_SRB 2025-229_Im Wiesengrund 12_Kreditbewilligung ausserhalb Budget für Sanierung Liegenschaft im Finanzvermögen (PDF, 497.51 kB) | Download | 1 | 20250708_SRB 2025-229_Im Wiesengrund 12_Kreditbewilligung ausserhalb Budget für Sanierung Liegenschaft im Finanzvermögen |
20250708_SRB 2025-230_Kantonale Raumplanung, Vernehmlassung Revision Planungs- und Baugesetz, Baudenkmäler (PDF, 1.2 MB) | Download | 2 | 20250708_SRB 2025-230_Kantonale Raumplanung, Vernehmlassung Revision Planungs- und Baugesetz, Baudenkmäler |
20250708_SRB 2025-232_Bewilligung neuer wiederkehrender Ausgabe für Folgepflege Hörnligraben_web (PDF, 2.3 MB) | Download | 3 | 20250708_SRB 2025-232_Bewilligung neuer wiederkehrender Ausgabe für Folgepflege Hörnligraben_web |
20250708_SRB 2025-234_Beschaffung Fahrzeuge u. Maschinen, Bewilligung neuer Ausgabe für FUSO eCanter_web (PDF, 2.99 MB) | Download | 4 | 20250708_SRB 2025-234_Beschaffung Fahrzeuge u. Maschinen, Bewilligung neuer Ausgabe für FUSO eCanter_web |
20250708_SRB 2025-235_Umsetzung Gestaltung Bushaltestellen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz, Baukredit (PDF, 1.09 MB) | Download | 5 | 20250708_SRB 2025-235_Umsetzung Gestaltung Bushaltestellen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz, Baukredit |
20250708_SRB 2025-236_SBB MehrSpur Zürich - Winterthur, 2. Lesung Antrag und Weisung (PDF, 4.82 MB) | Download | 6 | 20250708_SRB 2025-236_SBB MehrSpur Zürich - Winterthur, 2. Lesung Antrag und Weisung |
20250807_SRB 2025-238_Alterskonzept_Kenntnisnahme der Projektumsetzung_Barrierefrei mobil im öffentlichen Raum sowie der Durchführung von Quartierbegehungen (PDF, 639.57 kB) | Download | 7 | 20250807_SRB 2025-238_Alterskonzept_Kenntnisnahme der Projektumsetzung_Barrierefrei mobil im öffentlichen Raum sowie der Durchführung von Quartierbegehungen |