Bauausschreibungen
Öffentliche Ausschreibung von Bauprojekten
Bauherrschaft: Integra Immobilien AG, Hammerweg 1, 8304 Wallisellen
Projektverfasser: Halter AG, Zürcherstrasse 39, 8952 Schlieren
Bauvorhaben: Abbruch bestehende Gebäude und Neubau Hochhäuser mit Wohn- & Gewerbenutzung, Geb.-Nrn. 384 und 332 (Abbruch), Hammerweg 5, 7 und 9, Wallisellen, GS-Nr. 11076 (Zone IG8, Privater GP „Integra-Areal“), Projektänderung 1: Erstellung Velolift anstelle Velorampe (keine Aussteckung möglich)
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Bauherrschaft: Bauherrengemeinschaft Schäppi/Stutz, c/o Atlantis AG, Kriesbachstrasse 3c, 8304 Wallisellen
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus, Vers.-Nr. n.n., Speerstrasse 3a / 3b, 8304 Wallisellen, Kat.-Nr. 11023 (Zone W1.9), Projektänderung 1: Anpassung Grundrisse, Änderung Dachaufbauten und Vergrösserung Pool
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Ort der Planauflage
Abteilung Hochbau + Planung, Zentralstrasse 9, Wallisellen, während der ordentlichen Öffnungszeiten. Die ausgeschriebenen Baugesuche können auf Anfrage auch digital eingesehen werden. Die Begehren zur digitalen Einsicht können an hochbau@wallisellen.ch gestellt werden. Es ist untersagt, die digital erhaltenen Unterlagen Dritten zugänglich zu machen oder diese zu vervielfältigen.
Dauer der Planauflage: 3. Juli 2025 bis 24. Juli 2025
Rechtliche Hinweise
Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen bis zum letzten Tag der Planauflage (Datum des Poststempels) handschriftlich unterzeichnet (Fax oder E-Mail genügen nicht) bei der Abteilung Hochbau + Planung, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, gestellt werden (§ 315 PBG). Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Bei Abwesenheit über die postalische Abholfrist von 7 Tagen hinaus ist die Entgegennahme anderweitig sicherzustellen (z.B. durch Bezeichnung einer dazu ermächtigten Person).
Kommission für Planung und Baubewilligungen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 832 63 63 | hochbau@wallisellen.ch |
Name |
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Baubewilligungen |