Verkehrsbeschränkungen Frühlingsmarkt Wallisellen

19. April 2024

Verkehrsbeschränkungen

Frühlingsmärt 2024 «Walliseller Markt», Samstag, 4. Mai 2024

Gestützt auf Art 3 Abs. 6 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) vom 19. Dezember 1958, die Verordnung über die Strassensignalisationen (SSV) vom 5. September 1979 und die Kantonale Signalisationsverordnung vom 21. November 2001 wird angeordnet:

Bahnhofstrasse (Bereich Kirchstrasse bis Kreuzplatz)
Parkverbot (Signal 2.50): Beidseits der Strasse am Samstag, 4. Mai 2024, ab 06.00 Uhr
Allgemeines Fahrverbot (Signal 2.01): Die Anlieferung ist bis 10.00 Uhr, der Abtransport ab 18.00 Uhr gestattet.

Rotackerstrasse (Bereich Kirchstrasse bis Kreuzplatz)
Sackgasse (Signal 4.09): Die Zufahrt von der Kirchstrasse herkommend bis zum Schulhaus Bahnhofstrasse ist gestattet.

Querstrasse
Sackgasse (Signal 4.09): Die verbotene Einfahrt von der Schwarzackerstrasse herkommend wird temporär aufgehoben. Die Durchfahrt in die Bahnhofstrasse ist nicht möglich.

Archengässli
Sackgasse (Signal 4.09): Die verbotene Einfahrt von der Schwarzackerstrasse herkommend wird temporär aufgehoben. Die Durchfahrt in die Bahnhofstrasse ist nicht möglich.

Öffentlicher Verkehr
Die Haltestelle «Zentrum» der Buslinie 771 wird während der Dauer der Sperrung der Bahnhofstrasse aufgehoben.

Parkplätze
Für Parkplätze steht das öffentlich zugängliche, gebührenpflichtige Parkhaus «Zentrum Wallisellen» (Zufahrt ab Schwarzackerstrasse) zur Verfügung.

Übertretungen der signalisierten Verkehrsbeschränkungen werden gemäss Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr geahndet. Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.

Verkehrsbehinderung

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