4. April 2024

Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen: Neubau Transformatorenstationen 26 ASTRA und 20 Wendehammer sowie Neubau Kabelschutzrohr

Gemeinde: Wallisellen
Standort: 8304 Wallisellen

für:

S-2399524.1
Transformatorenstation 26 ASTRA (EW-Teil; ASTRA-Teil siehe S-2399525.1)

  • Neubau auf Parzelle Nr. 10826 (Nationalstrassenperimeter) in der Zone für öffentliche Bauten (Empfindlichkeitsstufe IV) für die Elektro Mobilität

Koordinaten: 2688722 / 1251584

S-2399525.1
Transformatorenstation 26 ASTRA (ASTRA-Teil; EW-Teil siehe S-2399524.1)

  • Neubau auf Parzelle Nr. 10826 (Nationalstrassenperimeter) in der Zone für öffentliche Bauten (Empfindlichkeitsstufe IV) für die Elektro Mobilität

Koordinaten: 2688722 / 1251584

S-2399546.1
Transformatorenstation 20 Wendehammer

  • Neubau auf Parzelle Nr. 11109 in der Industrie und Gewerbezone 8 für die Versorgung im Gebiet Widenholz

Koordinaten: 2688726 / 1251804

L-0132763.3
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen 20 Wendehammer und 71 Curling

  • Kabeleinzug in grösstenteils bestehende Kabelschutzrohranlage (die Rohranlagen in Waldnähe wurde schon mit Vorlage Nr. L0234950.1 genehmigt)
  • Neubau eines kurzen Rohrblocks in die neue Transformatorenstation 20 Wendehammer
  • Muffen des neuen Kabels in der Transformatorenstation 11 Schönenhof mit dem bestehenden Kabel zur Transformatorenstation 71 Curling

Koordinaten: von 2688725 / 1251804 nach 3688365 / 1252291

L-0234950.2
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen 20 Wendehammer und 11 Schönenhof

  • Kabeleinzug in grösstenteils bestehende Kabelschutzrohranlage (die Rohranlagen in Waldnähe wurde schon mit Vorlage Nr. L0234950.1 genehmigt)
  • Neubau eines kurzen Rohrblocks in die neue Transformatorenstation 20 Wendehammer

Koordinaten: von 2688725 / 1251804 nach 2688552 / 1251889

L-2399522.1
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen 26 ASTRA und 20 Wendehammer

  • Neubau der Kabelschutzrohranlage auf den Parzellen Nrn. 11108, 11109 und 10826
  • Spühlbohrung unter der Autobahn Parzelle Nr. 10825

Koordinaten: von 2688722 / 1251584 nach 2688726 / 1251804

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die die werke versorgung wallisellen ag, Industriestrasse 13, 8304 Wallisellen im Namen von die werke versorgung wallisellen ag, Industriestrasse 13, 8304 Wallisellen und Bundesamt für Strassen (ASTRA), Grützefeldstrasse 41, 8404 Winterthur die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgendes Ersuchen:

  • Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)

Die Gesuchsunterlagen werden vom 05. April 2024 bis 07. Mai 2024 in der Stadtverwaltung, Abteilung Hochbau + Planung während den Bürozeiten öffentlich aufgelegt. Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/3434/d73297fd online zur Einsicht zur Verfügung. Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Rechtliche Hinweise

Enteignungsbann
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).                                                                                                                                    

Einsprachen, Einwände und Begehren                                                                                 
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7-10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Kontaktstelle
Eidgenössisches Starkstrominspektorat                                                                                     
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1                                                                                                                   
8320 Fehraltorf

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