8. Januar 2026
Sitzung vom 16. Dezember 2025

Aus dem Stadtrat

Grundsatzentscheid zur Unterbringung nach Ereignisfällen

Die Feuerwehr ist bei Alltagsereignissen sowie als Partnerorganisation im Bevölkerungsschutz zuständig für die Rettung und die allgemeine Schadenwehr, inkl. Brandbekämpfung und Bewältigung von Elementarschaden. Für die Betreuung betroffener Personen ist die Feuerwehr nach Rettung und Evakuierung nur in den ersten Minuten zuständig, und zwar so lange, bis die Angehörigen der Stadtverwaltung und die politischen Organe auf dem Schadenplatz eingetroffen sind, welchen die Betreuung und gegebenenfalls eine Einweisung in Notunterkünfte obliegt. Die Feuerwehr hat festgehalten, dass sie nach einem Ereignisfall die Organisation der Übernachtung für die erste Nacht bis auf Weiteres selbst übernimmt. Die Einsätze finden auch ausserhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung statt und so kann eine rasche und unkomplizierte Organisation sichergestellt werden.

Besonders nach einem Brandfall ist es den betroffenen Personen je nach Schadensausmass häufig nicht möglich, die zerstörte Wohnung oder Liegenschaft unmittelbar wieder zu beziehen. In solchen Fällen ist für sie eine geeignete Übergangslösung zu organisieren, insbesondere dann, wenn der Einsatz am Abend oder in der Nacht stattfindet und kurzfristig ein Schlafplatz benötigt wird.

Kosten für eine Übernachtung in einem Hotel in der Umgebung der Stadt betragen zwischen CHF 80.00 – 250.00 pro Zimmer. Die jährlichen wiederkehrenden Kosten werden auf rund CHF 3'000.00 geschätzt. Sie sind im Budget 2026, Konto 14030.3130.00, nstleistungen Dritter, eingestellt. Der Stadtrat beschliesst, dass im Ereignisfall bei Bedarf für Personen, für betroffene Personen, die nicht mehr unmittelbar nach Einsatzende in ihre zerstörte Wohnung oder Liegenschaft einziehen können, eine Übernachtungsmöglichkeit in einem Hotel in der Umgebung von Wallisellen durch die Feuerwehr Wallisellen sicherzustellen ist. Unterbringung erfolgt unter der Voraussetzung, dass keine andere zumutbare Übernachtungsmöglichkeit, insbesondere eine Unterbringung bei Angehörigen, besteht. Die Stadt übernimmt die Kosten für höchstens eine Übernachtung. In begründeten Ausnahmefällen können die Kosten für höchstens zwei Übernachtungen übernommen werden.

Pumpenersatz in Zivilschutzanlagen

In zwei von drei Zivilschutzanlagen die bestehenden Fäkalienpumpen dringend ersetzt werden müssen, da wesentliche Komponenten ihren Lebenszyklus erreicht haben. Die Zusicherung der Übernahme der Mehrkosten durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) liegt vor. Die Ausgaben sind zunächst durch die Stadt vorzufinanzieren, bevor sie vom Bund grösstenteils zurückerstattet werden. Für den Ersatz der Pumpen in der Anlage Sportzentrum und der Anlage Stadthaus wird eine gebundene Ausgabe in der Höhe von CHF 29'500.00 bewilligt. Das BABS hat die Übernahme der Kosten in der Höhe von CHF 23'959.00 zugesichert.

Wohnungssanierung Geerenstrasse 4

Die Liegenschaft Geerenstrasse 4 wird im Finanzvermögen als Wohnhaus genutzt. Im ersten Obergeschoss befindet sich eine Dreizimmerwohnung, bei der die Mietpersonen ausgewiesen werden mussten. Die Wohnung ist sanierungsbedürftig und im jetzigen Zustand nicht wiedervermietbar. Insbesondere muss die Wohnung neu gestrichen und diverse Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Auch der Ersatz von Küchengeräten ist notwendig. Der Stadtrat bewilligt für die Wohnungssanierung einen einmaligen Kredit in der Höhe von CHF 16'000.00.

Standort für Ersatzneubau

Der Verwaltungsrat der Interkommunalen Anstalt Pflegezentrum Rotacher die Anstaltsgemeinden Dietlikon, Wangen-Brüttisellen und die Stadt Wallisellen gebeten, mögliche Standorte für einen Ersatzneubau des Alterszentrum im Gebiet der Anstaltsgemeinden mitzuteilen. Der Stadtrat hat zur Prüfung möglicher Standorte auf die Lage der Grundstücke (Lage als Faktor für Lebensqualität für Bewohnende und Mitarbeitende), die soziale und kulturelle Einbindung und die Wohn- und Aufenthaltsqualität berücksichtig. Da keines der Grundstücke der Stadt diese Kriterien in Verbindung mit den Bedürfnissen des Pflegezentrums Rotacher erfüllt, teilt der Stadtrat dem Verwaltungsrat der Interkommunalen Anstalt Pflegezentrum Rotacher mit, dass kein auf Stadtgebiet liegendes Grundstück als möglicher Standort für einen Ersatzneubau bezeichnet wird.

Leistungsvereinbarung Palliative Care

Die allgemeine Palliative Care ist eine Kernkompetenz der Pflegeheime. In komplexen und instabilen palliativen Situationen sind die Organisationen auf spezialisierte Fachpersonen angewiesen. Im März 2024 hat der Regierungsrat die «Strategie Palliative Care im Kanton Zürich» verabschiedet und für deren Umsetzung in den Jahren 2025 – 2029 rund CHF 9.5 Mio. bewilligt. Eine zentrale Massnahme ist das Pilotprojekt «Mobile Palliative Care Teams in Pflegeheimen». Dieses will in erster Linie ermöglichen, dass Pflegeheimbewohnenden in komplexen palliativen Situationen eine spezialisierte Versorgung durch mobile Teams zur Verfügung steht. Das Projekt ist auf drei Jahre im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis am 31. Dezember 2028 ausgelegt. Während dem Pilotprojekt beteiligt sich der Kanton zu 50 % an den ungedeckten Kosten der Einsätze der mobilen Teams bis zu einem Kostendach von CHF 1 Mio. pro Jahr. Die über eine Leistungsvereinbarung am Pilotprojekt beteiligten Gemeinden tragen die restlichen Kosten von jenen Pflegeheimbewohnenden, welche die Leistung bezogen haben. Der Stadtrat genehmigt die Leistungsvereinbarung mit der «Stiftung Palliaviva» zum Pilotprojekt «Mobile Palliative Care Teams in Pflegeheimen» im Zeitraum 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028. Für den mit der Leistungsvereinbarung bestimmten Zweck wird eine einmalige neue Ausgabe in der Höhe von rund CHF 38'000.00, anteilsmässig verteilt auf die Jahre 2026 – 2028 bewilligt.

Unterschutzstellung Schäfligrabenstrasse 41/43

Das ehemalige Doppelwohnhaus Schäfligrabenstrasse 41/43 befindet sich im Ortsteil Rieden. Das Gebäude wurde am 2. Dezember 2014 ins kommunale Inventar der schützenswerten Bauten und Anlagen als Inventarobjekt aufgenommen. Es wird als Bestandteil einer Gruppe von Bauernhäusern entlang der Alten Winterthurerstrasse und als eines der am besten erhaltenen Häuser seiner Epoche im Dorfkern gewürdigt. Ihm wird ein hoher Eigenwert aufgrund der typologischen Besonderheit als Zweifamilienhaus, der siedlungsgeschichtlichen Bedeutung und des Erhaltungszustands zugesprochen. Im Zusammenhang mit einer anstehenden Innenraumsanierung und eines Ausbaus des Dachraums hat die Eigentümerschaft eines Hausteils ein Provokationsbegehren für einen Entscheid über die Schutzwürdigkeit ihrer Liegenschaft und über den Umfang allfälliger Schutzmassnahmen eingereicht.

Der Ortsteil Rieden lag bis ins späte 18. Jahrhundert hauptsächlich südlich der wichtigen Landstrasse Zürich–Winterthur und war landwirtschaftlich geprägt. Aufgrund strenger feudaler Regeln konnte das Dorf lange kaum wachsen; nördlich der Strasse standen lediglich zwei Gebäude. Erst nach den politischen Umwälzungen von 1798 setzte im frühen 19. Jahrhundert eine moderate bauliche Entwicklung ein, bei der auf der Nordseite neue Hofgründungen entstanden. Ein bedeutendes Zeugnis dieser Phase ist das 1820 errichtete Doppelwohnhaus an der Schäfligrabenstrasse 41/43. Es ist das letzte erhaltene historische Gebäude auf der Nordseite der Alten Winterthurerstrasse und symbolisiert die Aufhebung der feudalen Bau- und Nutzungsbeschränkungen. Typologisch ist es besonders, da es als reines Zweifamilienhaus entstand, zugleich aber traditionelle Elemente der Vielzweckbauernhäuser übernimmt. Es zeigt damit anschaulich den Übergang zu neuen Bauformen im 19. Jahrhundert. Das Doppelwohnhaus an der Schäfligrabenstrasse 41/43 besitzt aufgrund seiner wichtigen siedlungs- und architekturgeschichtlichen Zeugenschaft einen hohen Eigenwert. Auch im Ortsbild ist es von grosser Bedeutung. Der Stadtrat bezeichnet deshalb die Liegenschaft als kommunales Schutzobjekt.

Hydraulische Modellierung Moosbach

Der Moosbach ist ein öffentliches, eingedoltes Fliessgewässer auf Stadtgebiet. Er entspringt dem Moorgebiet «Moos», ein geschütztes Hoch- und Übergangsmoor von nationaler Bedeutung sowie ein inventarisiertes Natur- und Landschaftsschutz von überkommunaler Bedeutung, und verläuft zwischen der Überbauung im Langacker bis zur Mündung in das Fliessgewässer Glatt auf einer Länge von etwa 930 m durch das Entwicklungsgebiet Wallisellen Südost. Als Voraussetzung für eine Überbauung sind im Gebiet Wallisellen Südost durch die jeweiligen Eigentümerschaften Gestaltungspläne zu erarbeiten. Der Moosbach durchfliesst mehrere Gestaltungsplan-Perimeter, er verläuft in der Föhrlibuckstrasse (Gemeindestrasse) und quert im Bereich der Hofkreuzung die Neugutstrasse (Kantonsstrasse).

Gemäss kantonalem Wasserwirtschaftsgesetz sind offene und eingedolte Oberflächengewässer öffentlich. Der Moosbach wurde bei der letzten Feststellung und Nachführung des Gewässerplanes im Oktober 2014 als öffentliches Fliessgewässer bestätigt. Öffentliche Gewässer sind im Rahmen oben genannter Planungsverfahren zu revitalisieren, sie sind also offen zu legen und ökologisch aufzuwerten. Öffentliche Gewässer können verlegt werden. Die Machbarkeit ist im Rahmen eines Wasserbauprojektes nachzuweisen. In dicht überbauten Gebieten – das ist die Grundvoraussetzung – kann der Gewässerraum im Rahmen einer Interessensabwägung reduziert oder asymmetrisch angeordnet werden. Voraussetzung ist, dass der Hochwasserschutz und die ökologische Funktion gewährleistet bleiben. Die technische Machbarkeit einer Bachöffnung wurde grob vorgeprüft und ist grundsätzlich möglich. Der Moosbach hat das Potenzial zu einem verbindenden blauen Element. In Bezug auf Funktionalität und Sicherheit einer Bachöffnung sollen zuhanden der planenden Eigentümerschaften gesamtheitlich gültige, minimale Hinweise und Vorgaben ergehen. Wie das Gewässer letztlich durch die belasteten Grundstücke geführt wird, einschliesslich die Festlegung des Gewässerraums, ist Sache der betroffenen Eigentümerschaft. Für die weitere Bearbeitung sind eine hydraulische Modellierung und der Masterplan Moosbach zu erstellen. Der Stadtrat genehmigt dafür eine neue einmalige Ausgabe in der Höhe von CHF 43'000.00.

Elektronische Dossierführung bei Zusatzleistungen

Die Durchführung der Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV – im Kanton Zürich als Zusatzleistungen (ZL) bezeichnet – obliegt den politischen Gemeinden. Die Aktenführung, Aktenaufbewahrung, Aktenarchivierung und Aktenvernichtung sind grundsätzlich in digitaler Form zu führen und aufzubewahren. Zudem wird die Führung eines fortlaufenden elektronischen Aktenverzeichnisses vorausgesetzt. Dies ist in Wallisellen bislang nicht der Fall. Für die Umsetzung der elektronischen Dossierführung mit einer geeigneten Fallapplikation im Jahr 2026 sowie für die externe Begleitung bewilligt der Stadtrat eine einmalige neue Ausgabe in der Höhe von rund CHF 50'000.00.

Kreditabrechnung Feuerwehrgebäude

Die Arbeiten für die Anpassung der Garderobe sowie die zusätzliche Einrichtung für den Atemschutzraum im Feuerwehrgebäude sind abgeschlossen. Der Kredit von CHF 74'000.00 wurde mit Kosten in der Höhe von CHF 70'671.45 unterschritten, da die Reserven für unvorhergesehene Ausgaben nicht benötigt wurden.

Anpassung Darlehensvertrag

Mit Beschluss vom 17. Juni 2025 hat der Stadtrat den Zinssatz 2026 für Privatdarlehen, Kontokorrentguthaben, -schulden, Fonds und Sonderrechnungen von bisher 0.50 % auf 0.25 % festgelegt. Davon betroffen ist auch das Darlehen der Stadt an den Verein Spitex Glattal, das als Anlagegeschäft behandelt wird. Ein Teil des Darlehens wurde in diesem Jahr zurückbezahlt. Der Stadtrat genehmigt eine Änderung des Darlehensvertrags mit dem Verein mit der Anpassung des Darlehensbetrages und einem neuen Zinssatz von jährlich 0.25 %.

Kommission für Bauprojektbegleitung Kindergarten Rieden

Für die Ausführung des Bauprojekts Kindergarten Rieden ist eine Kommission für Bauprojektbegleitungen eingesetzt. Infolge personeller Veränderungen erweist sich die Ersatzernennung von zwei Mitgliedern (Schulleiter und Architekt) als notwendig. Der Stadtrat ernennt Raphael Zimmermann (Schulleiter mit Stimmrecht) und Ragip Morina (Architekt mit beratender Stimme, Protokoll) als Ersatzmitglieder der Kommission.

Zugehörige Objekte

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20251216_SRB 2025-395_Grundsatzentscheid zur örtlichen Unterbringung von Personen, Kostentragung und Ausgabenbewilligung (PDF, 82 kB) Download 0 20251216_SRB 2025-395_Grundsatzentscheid zur örtlichen Unterbringung von Personen, Kostentragung und Ausgabenbewilligung
20251216_SRB 2025-396_Bewilligung gebundener Ausgabe ausserhalb Budget für Ersatz Fäkalienpumpen (PDF, 94 kB) Download 1 20251216_SRB 2025-396_Bewilligung gebundener Ausgabe ausserhalb Budget für Ersatz Fäkalienpumpen
20251216_SRB 2025-399_Kreditbewilligung ausserhalb Budget für Sanierung (PDF, 80 kB) Download 2 20251216_SRB 2025-399_Kreditbewilligung ausserhalb Budget für Sanierung
20251216_SRB 2025-400_Bezeichnung möglicher Standorte auf Stadtgebiet für Ersatzneubau (PDF, 426 kB) Download 3 20251216_SRB 2025-400_Bezeichnung möglicher Standorte auf Stadtgebiet für Ersatzneubau
20251216_SRB 2025-401_Genehmigung und Ausgabenbewilligung Leistungsvereinbarung für Dauer kantonales Pilotprojekt (PDF, 1.69 MB) Download 4 20251216_SRB 2025-401_Genehmigung und Ausgabenbewilligung Leistungsvereinbarung für Dauer kantonales Pilotprojekt
20251216_SRB 2025-402_Unterschutzstellung Schäfligrabenstrasse 41_43 (PDF, 119 kB) Download 5 20251216_SRB 2025-402_Unterschutzstellung Schäfligrabenstrasse 41_43
20251216_SRB 2025-403_Ausgabenbewilligung und Vergabe für hydraulische Modellierung und Masterplan Moosbach (PDF, 560 kB) Download 6 20251216_SRB 2025-403_Ausgabenbewilligung und Vergabe für hydraulische Modellierung und Masterplan Moosbach
20251216_SRB 2025-404_Ausgabenbewilligung Elektronische Dossierführung Zusatzleistungen (PDF, 93 kB) Download 7 20251216_SRB 2025-404_Ausgabenbewilligung Elektronische Dossierführung Zusatzleistungen
20251216_SRB 2025-407_Genehmigung Kreditabrechnung Garderoben und Einrichtung Atemschutzraum Feuerwehr (PDF, 74 kB) Download 8 20251216_SRB 2025-407_Genehmigung Kreditabrechnung Garderoben und Einrichtung Atemschutzraum Feuerwehr
20251216_SRB 2025-412_Genehmigung Anpassungen Darlehensvertrag (Teilrückzahlung und Reduktion Zinssatz) (PDF, 77 kB) Download 9 20251216_SRB 2025-412_Genehmigung Anpassungen Darlehensvertrag (Teilrückzahlung und Reduktion Zinssatz)
20251216_SRB 2025-413_Kindergarten Riedenerstrasse (PDF, 278 kB) Download 10 20251216_SRB 2025-413_Kindergarten Riedenerstrasse
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