Förderprogramm Energie
Die Stadt verfolgt bei ihrer Aufgabenerfüllung im Bereich Klima und Umwelt eine nachhaltige Energiepolitik und eine umweltverträgliche Energienutzung. Deswegen gibt es seit 2012 das Förderprogramm Energie in Wallisellen. Die Stadt fördert klimaverträgliche Investitionen im Einklang mit der Energieplanung und den energiepolitischen Zielen von Bund und Kanton.
Das Förderprogramm bezweckt die rationelle Energienutzung, die Energiespeicherung und die Nutzung regionaler Abwärme und regionaler erneuerbarer Energien und umfasst konkrete Fördermassnahmen für Beratungsdienstleistungen, die energetische Optimierung von Gebäuden und ihrer Versorgung mit erneuerbaren Energien, den Einsatz energieeffizienter Geräte, innovative Energieprojekte und zeitlimitierte Aktionen.
Für die Finanzierung der Fördermassnahmen des Förderprogramms führt die Stadt einen zweckgebundenen Energiefonds. Dieser wurde mit dem Erlass des Reglements über das Förderprogramm Energie und den Energiefonds (Förderreglement Energie) geschaffen. Das Förderreglement Energie trat am 1. Januar 2025 in Kraft und wurde kürzlich revidiert. Das revidierte Reglement tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Förderprogramm Wallisellen – Geförderte Massnahmen
Beratungsdienstleistungen
Erst-Energieberatung für Gebäudeeigentümerschaft
Energieberatung für kleines und mittleres Unternehmen
Energetische Optimierung von Gebäuden und ihrer Versorgung mit erneuerbaren Energien
Geologisches Gutachten für Erdwärmesonden
Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz
Thermische Solaranlage
Photovoltaikanlage für Winterstrom optimiert
Balkon-Photovoltaikanlage (Plug-and-Play-Solaranlage)
Gesamtsanierung nach einem Minergie-ECO-Standard
Einsatz energieeffizienter Geräte
Haushaltgeräte gemäss Energieeffizienzverordnung
Bedarfsgerechte Aussenbeleuchtung und intelligente Lichtsteuerung
Innovative Energieprojekte
Gebäudeprogramm vom Bund und mehr
Das Gebäudeprogramm unterstützt jährlich schweizweit bauliche Massnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle sowie den Einsatz erneuerbarer Energien, moderner Haustechnik und der Abwärmenutzung – finanziert mit rund 400 Mio. Franken aus der CO2-Abgabe auf Heizöl. Förderberechtigt sind Gebäude, die vor dem Jahr 2000 erstellt wurden.
Auch die Impulsberatung «erneuerbar heizen» steht Gebäudebesitzer/innen sowie Stockwerkeigentümer/innen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung. Die Impulsberaterin oder der Impulsberater besichtigt das Gebäude und berät vor Ort über die Möglichkeiten, wie die Heizung ersetzt werden kann. Das erleichtert die Wahl des passenden, erneuerbaren Heizsystems für die Liegenschaft.
Förderprogramm Kanton Zürich
Der Kanton Zürich (Förderprogramm 2025) gewährt Förderbeiträge im Rahmen des Gebäudeprogramms, für den Heizungsersatz von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern, Gebäudesanierungen, thermische Solaranlagen und Beratung.
Wichtige Links
Förderprogramme für Energie und Mobilität – Energiefranken
Topten.ch – Energieeffiziente Produkte
EnergieSchweiz – Energieeffizienz (Haushalt, Gebäude, Mobilität und Unternehmen)
Zugehörige Objekte
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
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| 722.7 | Reglement über das Förderprogramm Energie und den Energiefonds | 1. Januar 2025 |
| Name | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Tiefbau + Landschaft | 044 832 62 10 | tiefbau@wallisellen.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Umwelt | 044 832 62 10 | umwelt@wallisellen.ch |