Geologisches Gutachten für Erdwärmesonden

Beschreibung und allgemeine Informationen

Für die Erstellung von Anlagen zur Erdwärmenutzung mit Sonden ist immer eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) gemäss Ziffer 5.5.1 Anhang zur Bauverfahrensverordnung (BVV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erforderlich. Wenn die geplante Erdwärmesonde sich gemäss WärmenutzungsatlasExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. in der Grundwasserzone C befindet, wird für die Bewilligung eine geologische Begleitung benötigt. Durch eine hydrogeologische Fachperson werden Massnahmen zum Schutz des nutzbaren Grundwasservorkommens festgelegt. Betroffene Hauseigentümerschaften können einen Förderbeitrag zur Deckung der Mehrkosten für das notwendige geologische Gutachten beantragen.

Bedingungen für eine Förderung

  • Geplante Erdwärmesonde und Grundstück befindet sich gemäss Wärmenutzungsatlas Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.in der Grundwasserzone C.
  • Die Liegenschaft befindet sich gemäss kommunaler Energieplanung weder in einem Verbundgebiet in Betrieb noch in Planung.
  • Das Fördergesuch ist spätestens neunzig Tage nach Inbetriebnahme/Ausführung einzureichen.

Förderbeitrag

Der Förderbeitrag beträgt 75% der Kosten (Mehrkosten für das Gutachten) – höchstens CHF 2'000.00.

Ablauf

Zur Beantragung der Förderung ist ein Gesuch mithilfe des entsprechenden Formulars einzureichen.

Der Entscheid zum Gesuch wird innert dreissig Tagen ab Gesucheingang schriftlich mitgeteilt.

Bewilligte Förderbeiträge werden innert dreissig Tagen ab vollständiger und gültiger Fertigmeldung ausgezahlt. Über die Auszahlung werden die Gesuchstellenden schriftlich informiert.

Einzureichende Unterlagen für das Fördergesuch

  • Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular inkl. Angabe der korrekten Kontodaten (IBAN und Kontoinhaberschaft)
  • Situationsplan, vorzugsweise Katasterplan, mit eingezeichnetem und vermasstem Projekt
  • Kopie des Schlussberichts (Gutachten)
  • Schlussrechnung des geologischen Gutachten

Zugehörige Objekte

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