Bedarfsgerechte Aussenbeleuchtung und intelligente Lichtsteuerung
Beschreibung und allgemeine Informationen
Im Aussenraum dient häufig ein erheblicher Teil des Lichts nicht seinem eigentlichen Beleuchtungszweck, sondern erhellt stattdessen die Umgebung und den Nachthimmel. Diese «Lichtverschmutzung» hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Lichtverschmutzung kann sich störend oder schädlich auf den Menschen, die Tierwelt und die Natur auswirken und wird heute als eine relevante Umweltverschmutzung wahrgenommen.
Zur Vermeidung von lästigen oder schädlichen Einwirkungen sind Lichtemissionen deshalb vorsorglich durch Massnahmen an der Quelle zu begrenzen. Eine zweckmässig eingesetzte Beleuchtung vermindert zudem den Energieverbrauch und vermeidet Kosten. Dementsprechend stellt die Optimierung bei Bestandesbauten (Aussenbeleuchtung, Aussenwerbung oder Schaufensterbeleuchtung) ein grosses Potenzial dar.
Die Stadt fördert Massnahmen für eine bedarfsgerechte Aussenbeleuchtung und intelligente Lichtsteuerung bei allen Gebäuden unabhängig von der Gebäudenutzung.
Hinweis: Ausgeschlossen sind durch gesetzliche oder planerische Auflagen geforderte Massnahmen. Gesamterneuerungen (Umgebungsgestaltungen) sind baubewilligungspflichtig und werden nicht gefördert.
Relevante Informationen: Lichtemissionen | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Empfehlungen von Dark SkyExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Bedingungen für eine Förderung
- Es sind nur Anlagen mit Standort im Stadtgebiet förderberechtigt.
- Das Fördergesuch ist vor Ausführung/Installation einzureichen.
Förderbeitrag
Der Förderbeitrag beträgt 50 % der Investitionskosten (Planung, Installation und Komponenten) – höchstens CHF 2'000.00.
Ablauf
Zur Beantragung der Förderung ist ein Gesuch mithilfe des entsprechenden Formulars einzureichen.
Der Entscheid zum Gesuch wird innert dreissig Tagen ab Gesucheingang schriftlich mitgeteilt.
Bewilligte Förderbeiträge werden innert dreissig Tagen ab vollständiger und gültiger Fertigmeldung ausgezahlt. Über die Auszahlung werden die Gesuchstellenden schriftlich informiert.
Einzureichende Unterlagen für das Fördergesuch (vor Ausführung/Installation)
- Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular inkl. Angabe der korrekten Kontodaten (IBAN und Kontoinhaberschaft)
- Situationsplan, vorzugsweise Katasterplan, mit eingezeichnetem und vermasstem Projekt
- Zusammensetzung der Investitionen für die Lichtoptimierung und detaillierte Offerte/n (Leistungen, Komponenten und Kosten)
Einzureichende Unterlagen für die Fertigmeldung
- Rechnung für die Lichtoptimierung
- Inbetriebnahmeprotokoll bzw. Bestätigung durch die für die technische Planung und Ausführung verantwortliche Person, dass die Anlage gemäss Gesuch ausgeführt und in Betrieb gesetzt wurde.
- Fotos der Anlage nach Inbetriebnahme/Ausführung
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Umwelt | 044 832 62 10 | umwelt@wallisellen.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Tiefbau + Landschaft | 044 832 62 10 | tiefbau@wallisellen.ch |